Das Lernen zu lernen und in den Alltag einzubauen – spätestens ab der weiterführenden Schule ist das eine große Herausforderung für Schüler/innen und deren Eltern. „PROMPT – Die Lernplan-App“ unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, diese Aufgabe neben den Freizeitaktivitäten zu organisieren und Strategien zu entwickeln, um Vokabeln nachhaltig zu verinnerlichen.
Im Fremdsprachenunterricht werden Schüler/innen zwar in jeder Unterrichtsstunde mit neuen Vokabeln konfrontiert – das große „Büffeln“ kommt aber allzu oft erst kurz vor dem Vokabeltest oder der Klassenarbeit. Die Konsequenz: Der Lernstoff wird nicht nachhaltig verinnerlicht und bleibt somit nicht dauerhaft im Gedächtnis. An diesem Punkt setzt „PROMPT – Die Lernplan-App“ an. Die App vermittelt Tricks, wie das Lernen besser gelingt, leitet dazu an, eigene Ziele und Pläne zu formulieren, und bringt diese regelmäßig in Erinnerung.
Weitere Infos hier: Vokabellernen und Fußballspielen unter einen Hut gebracht | IFP Familienhandbuch
Zur PROMT-Lernplan-App hier: prompt-lernplan |
Quelle: FamilienApp des Landkreises Ostallgäu und der Stadt Kaufbeuren
Der Caritasverband Trier hat den Kleiderladen & mehr nach 40 Jahren in der Petrusstraße in die Paulinstraße 19 verlegt, schräg gegenüber vom Broadway-Kino.
Die neuen Räumlichkeiten sind hell und barrierefrei. Der Caritas Kleiderladen & Mehr in Trier steht allen Menschen offen, die mit einem begrenzten finanziellen Budget haushalten müssen.
Dort finden Sie: gut erhaltene Damen-, Herren-, Kinder- und Babybekleidung, Schuhe, Bettwäsche, andere Textilien (waschbare Steppbetten, Kissen und Decken), Haushaltsartikel, Bücher und Spielsachen.
Für alle Artikel müssen Sie lediglich eine kleine Schutzgebühr bezahlen.
Öffnungszeiten für den Verkauf:
Montag, Dienstag: 09:00-12:00 Uhr; 13:00-16:00 Uhr
Donnerstag, Freitag: 09:00-13:00 Uhr.
Annahme von Kleiderspenden ab dem 16. Juni:
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:30 - 9:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 13:00 Uhr.
Post-Covid und Selbsthilfe
Digitale Informationsveranstaltung für Betroffene und Angehörige
Dienstag, 17. Juni von 18 bis 19 Uhr
Unter dem Motto "Gemeinsam stärker" informiert die Selbsthilfe Rheinland-Pfalz auf diesem digitalen Infoabend, wie Selbsthilfegruppen Betroffene und Angehörige von Post-Covid stärken kann.
Viele Menschen haben nach einer Covid-19-Erkrankung mit anhaltenden körperlichen und psychischen Beschwerden zu kämpfen – häufig unter dem, was als Post-Covid oder Long-Covid bekannt ist. Bei einem Teil der Betroffenen entwickelt sich die Erkrankung ME/CFS. Erschöpfung, Konzentrationsprobleme oder Ängste belasten nicht nur Betroffene, sondern oft auch Angehörige.
Niemand muss damit allein bleiben. Selbsthilfegruppen können stärken, entlasten und neue Wege aufzeigen.
Die Veranstaltung findet am 17. Juni von 18 bis 19 Uhr statt. Es ist eine digitale Informationsveranstaltung über die Videokonferenzplattform Zoom. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldungen sind über die Webseite www.selbsthilfe-rlp.de möglich.
Die Informationsveranstaltung ist eine Kooperation mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. und der Selbsthilfegruppe Long Covid Mainz.
Das Jugendamt der Stadt Trier organisiert gemeinsam mit der AG Jugendkonferenz seine siebte Jugendkonferenz am
Dienstag, den 17.06.2025 8:00 bis 15:30 Uhr
im Rathaus, Am Augustinerhof, 54290 Trier.
Ziel der Trierer Jugendkonferenz ist es, einer großen Anzahl von Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Wünsche und Vorstellungen für junge Menschen in Trier zu formulieren und sich darüber auszutauschen.
Die Jugendkonferenz eröffnet Jugendlichen die Chance, direkt mit den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern aus Stadtverwaltung und Politik ins Gespräch zu kommen, Nachfragen zu stellen oder Ideen vorzuschlagen.
Kurz gesagt: Es geht darum, mit guten Ideen Trier jugendfreundlicher zu machen.
An der Konferenz nehmen Trierer Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren teil, die über Schulen, Jugendverbände und Jugendzentren eingeladen wurden.
Weitere Infos zu Jugendbeteiligung und Jugendkonferenz.
Für Fragen und Anregungen zu Jugendkonferenz steht Stadtjugendpflegerin Michelle Masella gerne zur Verfügung.
E-Mail: Michelle.Masella@trier.de.
Weitere Artikel zum Thema Jugendbeteiligung, Jugendkonferenz oder Jugendparlament finden Sie in der FamilienApp in der Rubrik Mitgestalten unter Jugendliche.
Viele Jugendliche wissen noch nicht, was sie nach der Schule machen möchten. Mit der Praktikumswoche Rheinland-Pfalz können Jugendliche herausfinden, welche Berufe zu ihnen passen. Die Praktikumswochen laufen vom 16. Juni bis 25. August, in den Sommerferien und 3 Wochen davor.
Die Unternehmen bieten in dieser Zeit Tagespraktika an. Die Schülerinnen und Schüler haben die Gelegenheit, an mehreren selbst gewählten Tagen in unterschiedliche regionale Unternehmen zu schnuppern. Sie können selbst festlegen, wie viele Praktika sie absolvieren möchte und in welchen Bereichen ihre Interessen liegen. Dadurch eröffnet sich die Chance, Tätigkeiten aus mehr als 20 unterschiedlichen Berufsfeldern kennenzulernen und auszuprobieren.
Sie knüpfen Kontakte mit Unternehmen, wodurch sie leichter ein längeres Praktikum oder eine Ausbildung bekommen können.
In der Stadt Trier bieten mehr als 28 Unternehmen spannende Praktikumstage an.
Teilnehmen an der kostenlosen Aktion können alle Jugendlichen in Rheinland-Pfalz ab einem Alter von 15 Jahren. In den drei Schulwochen vor den Sommerferien ist eine Teilnahme bereits ab 14 Jahren möglich.
Die Anmeldung läuft einfach und unkompliziert über http://www.praktikumswochen-rlp.de bis in die Sommerferien hinein.
Die Teilnahme an den Praktikumswochen ist für beide Seiten kostenfrei.
Wann: Sommerferien + 3 Schulwochen davor (16. Juni bis 25. August)
Wer: Unternehmen & interessierte Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren
Weitere Informationen: https://praktikumswoche.de/trier
Foto: Pixabay
Das beliebte Stadtlesen-Festival kehrt vom 12. bis 15. Juni nach Trier zurück: Organisiert von der Innovationswerkstatt Sebastian Mettler aus Österreich in Kooperation mit dem Bildungs- und Medienzentrum lädt es alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste ein, vier Tage kostenlos das „Leseparadies“ am Domfreihof zu erleben. Interessierte können sich freuen auf über 3.000 Bücher, ein attraktives Open-Air-Lesewohnzimmer mit gemütlichen Sitzsäcken und Hängematten sowie ein vielfältiges Programm mit Auftritten regionaler Autorinnen und Autoren auf der Lesebühne.
Donnerstag, 12. Juni
Zur Eröffnung am Donnerstag, 12. Juni, liest um 18.45 Uhr der bekannte Synchronschauspieler und Hörbuchsprecher Uve Teschner aus Jan Weilers Buch „Älternzeit“.
Freitag, 13. Juni
Integrationslesetag – Traditionell präsentieren dann am Freitag als Integrationslesetag Schülerinnen und Schüler aus Trier ab 11:00 Uhr auf der Lesebühne ihre Beiträge zum Thema Integration. Für die Jüngeren öffnet der Gewölbekeller der Stadtbücherei ab 17:00 Uhr seine Türen zur „MINT-Disco“. Am Abend folgt ab 18:30 Uhr eine Lesung von Judith Wolf aus ihrem Buch „Spieler“.
Samstag, 14. Juni
Der Samstag steht dann ganz im Zeichen des Nachwuchses:
Kinder und Jugendliche können in der Bücherei an einem Workshop „Grusel- und Abenteuergeschichten“ teilnehmen mit Präsentation der Werke auf der Lesebühne ab 14:00 Uhr.
Außerdem liest der Buchclub „Junge Schreibende“ ab 11 Uhr aus seinen Werken. Abends präsentiert die Stadtbücherei ab 18 Uhr regionale Autorinnen und Autoren mit ihren Erstlingswerken auf der Lesebühne.
Sonntag, 15. Juni
Familienlesetag – Sonntag ist der Tag der Familie - so auch bei StadtLesen 2025. Hier tummeln sich Familien im LeseWohnzimmer und dabei wird vorgelesen, geschmökert und phantasiert. Die passende Kinder- und Jugendliteratur ist zuhauf in den Büchertürmen zu finden. Also auf geht's: Vorlesezeit schenken.
Das Bildungs- und Medienzentrum (BMZ) mit seinem Grundbildungsprojekt „InfraGru“ als Ausrichter des Stadtlesens wird unterstützt von der Kulturstiftung der Trierer Sparkasse, der Lottostiftung Rheinland-Pfalz, der Bitburger Brauerei, den Stadtwerken sowie dem Verein für Leseförderung.
Foto: privat
Noch bis Oktober ist es bei schönem Wetter geöffnet: das JugendKafé im Palastgarten (in der Nähe der Kaiserthermen).
Montags bis freitags von 15:00 - 20:00 Uhr lädt der Kulturgraben e. V. mit seinem Bauwagen Jugendliche ein, sich zu treffen, die Sonne bei einem kühlen Getränk zu genießen oder einfach unter schattigen Bäumen zu chillen.
Das Besondere am JugendKafé: Das ganze Projekt wird gemeinsam mit Jugendlichen entwickelt und realisiert. Den Bauwagen beispielsweise haben Jugendliche mit Graffiti künstlerisch gestaltet, das Café-Team besteht aus Studierenden, Schülerinnen und Schülern aus Trier.
Getränke sind für Kinder und Jugendliche günstiger, Wasser sogar kostenlos. Die Getränke können aber auch selbst mitgebracht werden. Es besteht kein Konsumzwang!
Über den Cafébetrieb hinaus sind regelmäßige sportliche und kulturelle Angebote geplant. Auch Spiele können ausgeliehen werden. Die Angebote am JugendKafé sind unverbindlich, immer kostenlos und ohne Anmeldung!
Auf dem Instagram-Kanal des JugendKafés könnt ihr euch über die aktuellen Aktionen im Wochenplan up-to-date halten.
Das Projekt wurde gemeinsam mit der Stadtjugendpflege initiiert. Seit letztem Jahr steht der Café-Wagen den ganzen Sommer über im Palastgarten.
Für Fragen und Anregungen zum JugendKafé können Sie sich gerne an den Kulturgraben e. V. oder Stadtjugendpflegerin Michelle Masella wenden.
E-Mail: Michelle.Masella@trier.de.
Foto: Kulturgraben e. v.
Bücher und TikTok – wie passt das zusammen? Junge Menschen zeigen, dass es geht. Viele nutzen TikTok um sich über aktuelle Trends zu informieren – darunter auch angesagte Bücher. Auch auf YouTube und Instagram gibt es eine aktive Buch-Community, die sich über Lektüre austauscht.
Das Lesen von Büchern scheint in Zeiten von Social Media an Bedeutung zu verlieren. Doch der Trend von Booktok beweist das Gegenteil: Digitale und analoge Medien schließen sich nicht aus!
Der Begriff Booktok setzt sich aus „Book“ (engl. für Buch) und „TikTok“ zusammen. Unter dem Hashtag #booktok werden Buchtipps in kreativen Kurzvideos geteilt – fernab trockener Literaturbesprechungen. Die Inhalte sind unterhaltsam und visuell ansprechend, wodurch junge Menschen zum Lesen inspiriert werden. Besonders beliebt sind Genres wie Romance, Fantasy, Krimi/Thriller, Young Adult und Dark Romance.
Neben TikTok gibt es auf Instagram die Buch-Community „Bookstagram“. Dort teilen Lesende ästhetische Bilder ihrer aktuellen Lektüre, schreiben Rezensionen und veranstalten Leserunden. Im Vergleich zu TikTok wird hier intensiver über Bücher diskutiert. In den Kommentaren entstehen echte Buchempfehlungen und neue Lesekreise.
Auch YouTube hat mit „BookTube“ eine feste Anlaufstelle für Leseratten. Dort gibt es ausführliche Buchbesprechungen, Lesemonate und sogenannte TBR-Listen (To Be Read), in denen die geplante Lektüre vorgestellt wird.
Bestimmte Apps machen das Lesen spannender – und manchmal sogar zur Challenge. Sie helfen dabei, das eigene Leseverhalten zu tracken und Leseziele zu setzen. Dazu gehören:
GoodReads: Eine weltweit genutzte Plattform für Buchbewertungen und Empfehlungen.
Read-O: Gamifiziert das Lesen und belohnt Nutzer*innen für abgeschlossene Bücher.
Bookstats: Bietet detaillierte Statistiken über das eigene Leseverhalten.
Booksup: Ermöglicht den Austausch mit anderen Leser*innen in einer Social-Media-Umgebung.
Viele dieser Apps bieten die Möglichkeit, Rezensionen zu schreiben und sich mit anderen zu vernetzen. Vor der Nutzung sollten jedoch die Datenschutzrichtlinien geprüft werden, um zu sehen, welche Daten gesammelt und weitergegeben werden.
Auch wenn Social Media das Lesen fördert, sollten Eltern ein paar Dinge im Blick behalten:
Werbung versus ehrliche Empfehlungen: Nicht alle Rezensionen sind objektiv. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es Werbung von echten Empfehlungen unterscheiden kann.
Kostenfalle Buchkäufe: Ein Hype kann schnell zu spontanen Buchkäufen führen. Klären Sie mit Ihrem Kind, welche Bücher wirklich gewünscht sind und welche ausgeliehen werden können.
Datenschutz und Privatsphäre: Viele Lese-Apps und Social-Media-Plattformen sammeln persönliche Daten. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Datenschutzeinstellungen und überlegen Sie, welche Informationen wirklich preisgegeben werden müssen. Kinder haben ein Recht auf Schutz ihrer Daten!
Kritischer Umgang mit Inhalten: Besonders bei Genres wie Dark Romance ist es wichtig, mit Jugendlichen über problematische Beziehungsmuster zu sprechen und einen reflektierten Blick auf die Geschichten zu entwickeln. Bleiben Sie offen und wertschätzend: Fragen Sie Ihr Kind, „Was fasziniert dich an der Geschichte?“ oder „Wie findest du das Verhalten der Figuren?“. So fördern Sie einen reflektierten Blick, helfen dabei, zwischen Fiktion und Realität zu unterscheiden, und unterstützen Ihr Kind, problematische Darstellungen kritisch zu hinterfragen – ohne seine Leseleidenschaft zu bremsen.
Schauen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, welche Bücher wirklich spannend sind. Bibliotheken oder digitale Angebote wie Onleihe bieten viele Möglichkeiten – ganz ohne teure Buchkäufe.
Quelle und weitere Infos: https://www.elternguide.online/lesen-in-zeiten-von-social-media/
Foto: Pixabay
Ab dem 1. Juni gilt eine wichtige Änderung im Mutterschutzgesetz: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun Anspruch auf Mutterschutz.
Wie ist der Mutterschutz bisher geregelt?
Das Mutterschutzgesetz greift insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und nach der Entbindung eines Kindes. Die Schutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. In dieser Zeit arbeiten Frauen in aller Regel nicht in ihrem Beruf. Während der Schutzfristen haben sie Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die den vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen.
Was galt bislang bei Fehlgeburten?
Als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Betroffene waren bislang auf eine Krankschreibung angewiesen. Denn bisher waren für den Fall einer Fehlgeburt weder eine Mutterschutzfrist noch Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz vorgesehen. Diese griffen nur dann, wenn Schwangere ihr Kind ab der 24. Woche verloren.
Was ändert sich konkret?
Das neue Gesetz sieht eine Staffelung vor – das heißt: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt.
Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz
Wenn sich eine Frau ausdrücklich bereit erklärt, trotz einer Fehlgeburt ab der 13. Woche arbeiten und die neue Mutterschutzfrist nicht in Anspruch nehmen zu wollen, dann ist dies laut dem neuen Gesetz möglich.
Für Fehlgeburten bis zur 12. Woche ist weiterhin kein Mutterschutzanspruch vorgesehen.
Quelle: dpa
Weitere Infos: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschutz-und-mutterschaftsleistungen-73754
Weitere Informationen bietet Ihnen auch der Artikel Schutz für Schwangere und Mütter in der FamilienApp Trier.
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