Barrierefreiheit
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Familien-App Trier ist eine App vom Jugend-Amt Trier.
Eine App ist ein Programm für das Handy oder das Tablet.
Die Familien-App soll barriere-frei sein.
Das heißt:
Alle Menschen können die Familien-App nutzen.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Zum Beispiel:
Treppen sind eine Barriere für Menschen mit Roll-Stuhl.
Texte mit kleinen Buch-Staben sind eine Barriere
für Menschen mit Seh-Behinderung.
Auch ein schwerer Text kann eine Barriere sein.
Denn nicht alle Menschen können schwere Texte gut verstehen.
Deshalb gibt es auf der Familien-App Texte in Leichter Sprache.
Menschen mit Seh-Behinderung können die Ansicht der Seiten vergrößern
So können sie Texte besser lesen.
Blinde Menschen können das Vorlese-Programm nutzen.
Der Computer liest dann die Texte vor.
Gehörlose Menschen können sich Gebärden-Videos und andere Videos anschauen.
So können alle Menschen Infos gut verstehen.
Für die Barriere-Freiheit der Familien-App gibt es Richt-Linien.
Das sind die Richt-Linien:
UN-Behinderten-Rechts-Konvention
Das ist eine Vereinbarung zwischen vielen Ländern auf der Welt.
In der Vereinbarung steht, welche Rechte Menschen mit Behinderungen haben.
Es gibt auch eine Bundes-Richt-Linie.
Die Bundes-Richt-Linie heißt barriere-freie Informations-Technik-Verordnung
BITV 2.0.
Die Richt-Linie für Rheinland-Pfalz heißt:
Barriere-freie-Informations-Technik-Rheinland-Pfalz.
In der Richtlinie steht:
Welche Vorgaben müssen beachtet werden,
damit eine App barriere-frei ist?
Die Richt-Linie gilt für Ämter
und Behörden in Rhein-Land-Pfalz.
Das Jugend-Amt muss alle Richt-Linien beachten.
Die Familien-App ist noch nicht ganz barriere-frei.
Viele Texte auf der Familien-App gibt es noch nicht in Leichter Sprache.
Und es gibt nur wenige Gebärden-Videos.
Viele PDF-Dokumente sind nicht barriere-frei.
PDF-Dokumente sind Dokumente,
die herunter geladen werden können.
PDF-Dokumente sind zum Beispiel:
Anträge
Broschüren
Infoblätter
Die Familien-App soll ganz barriere-frei werden.
Darum kümmert sich das Jugend-Amt.
Das heißt:
Es soll noch mehr Texte in Leichter Sprache geben.
Es soll noch mehr Gebärden-Videos geben.
Es soll noch mehr PDF-Dokumente in Leichter Sprache geben.
Alle Videos bekommen Unter-Titel.
Unter-Titel sind Text-Zeilen.
Sie erklären, was gerade im Video passiert.
Diese Erklärung wurde am 23.11.2020 gemacht.
Das Jugend-Amt Trier hat die Barriere-Freiheit der App selbst bewertet.
Sie wollen die App nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren und uns eine Nachricht schicken.
Wir freuen uns auch über Vorschläge zur Barriere-Freiheit für die Familien-App.
Bitte schicken Sie Ihre Nachricht an:
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich beschweren.
Das tun Sie bei der Durchsetzungs-Stelle.
Dort arbeitet Matthias Rösch.
Er ist der Landes-Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Er unterstützt Sie bei Ihren Beschwerden und Forderungen.
Sie können ihm eine E-Mail schicken:
durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
Sie können ihm auch ein Fax schicken:
Fax: 06131 16 17 5342
Sie können ihm auch einen Brief schicken:
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Sie können ihn auch anrufen:
Telefon: 06131 16 5342