Kindeswohl(gefährdung)
Was bedeutet Kindeswohlgefährdung?
Wenn Kinder entsprechend ihres Alters ausreichend Fürsorge, Zuwendung und Förderung erfahren, geht es ihnen gut. Ihr körperliches, seelisches und geistiges Wohl ist dann sichergestellt. Es sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sie überleben und sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können. Bleiben diese Voraussetzungen aus, ist das Wohl des Kindes gefährdet, was gravierende Folgen nach sich ziehen kann.
Umfassende Informationen erhalten Sie in der Broschüre vom Bistum Trier.
Welche Formen von Kindeswohlgefährdung gibt es?
Es wird grob in zwei Formen unterschieden: Die Misshandlung und die Vernachlässigung.
„Jede Handlung oder Unterlassung von Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten, die zu einem möglichen, drohenden oder tatsächlichen Schaden des Kindes führen.“
Körperliche Form der Gewalt:
Schläge, Stöße, Verbrennungen etc.
Seelische Form der Gewalt:
Handlungen von Eltern oder Bezugspersonen, die die Kinder ängstigen, überfordern oder das Gefühl der Wertlosigkeit vermitteln
Die körperliche Verstümmelung von Genitalien stellt eine Sonderform der körperlichen Misshandlung dar. Nähere Infos finden Sie in diesem Artikel in der FamilienApp Trier.
Vernachlässigung bedeutet, dass Eltern oder andere Sorgeverantwortliche die notwendigen fürsorglichen Handlungen gegenüber ihrem Kind ständig oder wiederholt unterlassen.
körperliche Vernachlässigung
unzureichende Versorgung mit Flüssigkeit
unzureichende, nicht-altersgerechte und unausgewogene Ernährung
emotionale Vernachlässigung
unzureichende Aufmerksamkeit, Liebe, Nähe, Geborgenheit
erzieherische Vernachlässigung
zu wenig soziale Kontakte zu anderen Kindern und Erwachsenen
zu wenig Unterstützung beim Lernen
unzureichende Beaufsichtigung
Welche Folgen entstehen bei einer Kindeswohlgefährdung?
Die Folgen von Misshandlungen, Gewalt und Vernachlässigung sind vielfältig und vor allem abhängig von der Dauer und Stärke der Misshandlung.
Neurobiologische Folgen
Damit werden Veränderungen des Gehirns und hormonelle Veränderungen bezeichnet, wie z. B. Schädigung bestimmter Bereiche im Gehirn. Dies führt zu Beeinträchtigungen des Gedächtnisses oder zu geringeren Mengen des Bindungshormons, was zu weniger Vertrauen, Empathie gegenüber fremden Menschen führt.
Folgen für weiteren Entwicklungsverlauf
Frühe traumatische Erfahrungen hinterlassen „Narben“, die die Wahrscheinlichkeit für weitere psychische und körperliche Erkrankungen erhöhen wie z. B. Infektionskrankheiten, Essstörungen oder Angststörungen usw.
Psychische Störungen
Vernachlässigung im Säuglingsalter kann sich in einer Bindungsunfähigkeit, im Kleinkindalter in Beziehungsstörungen auswirken. Auch das ältere Kind kann in seinem Persönlichkeits- und Selbstwerterleben in schwerwiegender Weise angegriffen und geschädigt werden.
Hilfreiche Impulse finden Sie unter: Bindung - Bayerischer Erziehungsratgeber (bayern.de)
Was kann ich tun?
Wenn Sie den Eindruck haben, dass innerhalb einer Familie eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt
Telefonische Hilfe
Krisentelefon Trier (0651 718-4545)
Kinder- und Jugendtelefon (0800 111 0333)
Nummer gegen Kummer (für Kinder: 116111/ für Eltern: 0800 500 2250)
Hilfe vor Ort
Akutpsychiatrie/Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums Mutterhaus der Borromäerinnen
bei Therapeutinnen und Therapeuten für Erwachsenen- oder Kinder- und Jugendpsychotherapie
Informations- und Beratungsstellen in Trier
Ein Extrabrief des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. (ANE) gibt Informationen, Rat und Kontaktadressen zum Thema Gewalt in der Familie. Er steht in Arabisch, Deutsch, Russisch und Türkisch zur Verfügung.
Was können Fachkräfte tun?
Wenn Sie als Fachkraft mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sehen, sollten Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen.
Sobald Unsicherheit besteht, wie sehr gefährdet das Kind wirklich ist, sollten Fachkräfte immer externe Unterstützung durch eine sogenannte „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (InsoFa) in Anspruch nehmen. Diese verfügt über eine große Erfahrung in diesem Bereich.
Die InsoFas unterstützen und beraten die Fachkräfte vor Ort und schätzen gemeinsam mit diesen das Gefährdungsrisiko des betroffenen Kindes ein. Sie entwickeln mit den Fachkräften Handlungsmöglichkeiten für den Schutz des Kindes und die Arbeit mit der Familie, z. B. wie die Eltern eingebunden werden oder welche Unterstützung für das Kind benötigt wird. Da die Anzeichen für eine Gefährdung oft sehr unbestimmt sind, trägt die Beratung durch eine InsoFa mit ihrem Wissen im Einzelfall zu einer größeren Handlungssicherheit bei.
In diesem Flyer erhalten Sie Informationen über eine Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg mit einer Übersicht der Kontaktadressen der InsoFas, die zur Verfügung stehen.
Bei Bedarf können die InsoFas auch beraten, ob es notwendig ist, das Jugendamt zu informieren, um die Gefährdung abzuwenden.
Alle Informationen werden anonym behandelt, um die Privatsphäre der Familien zu schützen.
Diese Bögen helfen Ihnen zur Vorbereitung auf das Gespräch mit der InsoFa.
Bogen 1 (Kontaktaufnahme) dokumentiert die Kontaktaufnahme zur insoweit erfahrenen Fachkraft durch die anfragende Person/Institution.
Bogen 2 (Vorbereitungsbogen) dient als Reflexionshilfe der Beobachtungen und Beschreibungen der Lebenssituation des betroffenen Kindes/Jugendlichen und ist damit eine wichtige Grundlage zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch mit der insoweit erfahrenen Fachkraft.
Bogen 3 (Protokoll): Protokoll des Gesprächs mit der InsoFa.
Während ihrer Öffnungszeiten können Sie sich an folgende Beratungsstellen in Trier wenden, die InsoFas beschäftigen:
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle (Bistum Trier)
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle (Caritasverband e. V.)
Ehe-, Familien-, und Lebensberatungsstelle (Sozialdienst Katholischer Frauen)
Ehe-, Familien-, und Lebensberatungsstelle (Bürgerhaus Trier Nord e. V.)
Der Trierer Kinderschutzsong "Komm ans Licht" soll Kinder und Jugendliche mit Problemen dazu ermutigen, sich Hilfe zu holen.