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Weibliche Genitalbeschneidung

Was ist weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C)?

FGM/C steht für Female Genital Mutilation/Cutting. Auf deutsch: Weibliche Genitalverstümmelung oder -beschneidung.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) versteht darunter alle Eingriffe, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien teilweise oder vollständig entfernt oder anderweitig verletzt werden - ohne medizinischen Grund.

Weltweit sind nach Schätzung der WHO mehr als 230 Millionen Mädchen und Frauen von FGM/C betroffen. FGM/C wird vor allem in Afrika, Asien und im Mittleren Osten praktiziert, ist aber durch die globale Migration auch in Europa angekommen.

In Deutschland sind nach Berechnungen des Bundesfrauenministeriums über 73.200 Frauen und Mädchen Opfer von FGM/C. Sie stammen vor allem aus den Herkunftsländern Eritrea, Somalia, Ägypten, Indonesien, Irak, Äthiopien und Guinea.

Das Alter der betroffenen Mädchen variiert stark. Gefährdet sind Babys, Kleinkinder und heranwachsende Mädchen bis ca. 15 Jahren.

Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C) ist ein gravierender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen. Sie verstößt damit gegen die Menschenrechte. An den schweren körperlichen Komplikationen und erheblichen seelischen Belastungen leiden die meisten betroffenen Frauen ein Leben lang.
Weibliche Genitalbeschneidung ist in Deutschland strafbar und darf nach deutschen Recht auch nicht im Ausland vorgenommen werden.

Welche Gründe werden für eine weibliche Genitalbeschneidung genannt?

In Gemeinden, wo die weibliche Genitalverstümmelung/-beschneidung praktiziert wird, ist dies eine alte Tradition, die fest in der Kultur verankert ist und mit dem Verständnis von Frauen, Sexualität, Familie und Ehe verbunden ist, so Plan International. Dies kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Es gibt keine Weltreligion, die die Beschneidung weiblicher Genitalien vorschreibt. 

Welche Folgen hat die Beschneidung von Mädchen und Frauen?

FGM/C hat für Mädchen schwerwiegende körperliche und seelische Folgen – und zwar ein Leben lang. In der Regel wird der Eingriff von Beschneiderinnen ohne medizinische Ausbildung ohne Betäubung und mit nicht sterilisierten Instrumenten wie Messer, Glasscherbe oder Rasierklinge durchgeführt wird. Die Prozedur ist für die Mädchen extrem schmerzhaft. Sie können dabei sehr viel Blut verlieren oder die Wunde kann sich infizieren, was zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen und sogar zum Tod führen kann.

Viele betroffene Frauen berichten über folgende Probleme:

  • Blasenentzündung oder -lähmung, Inkontinenz, Schmerzen beim Wasserlassen

  • starke Schmerzen und Beschwerden während der Menstruation

  • unerfüllter Kinderwunsch

  • starke Schmerzen bei Geschlechtsverkehr

  • chronische Infektionen

  • Komplikationen des Narbengewebes (Zysten und Abszessbildungen)

  • Schmerzen, Blutungen und Komplikationen bei der Geburt wie: Geweberisse, Probleme für das Kind, geboren zu werden, weil der Weg verengt ist, Kaiserschnitte sind bei beschnittenen Frauen häufiger notwendig, Sterblichkeitsrate der Säuglinge liegt höher, Gehirnschäden des Säuglings sind durch Verengung möglich

  • psychische Probleme wie Ängste, Depressionen, Schlaf- und Essstörungen

Wenn Sie selbst oder eine Ihnen bekannte Person von dieser Problematik betroffen sind oder ihre Gesundheit und Lebensqualität leidet, sprechen Sie mit einer Vertrauensperson darüber. Ursache dafür kann die Beschneidung sein. Eine Linderung Ihres Leidens ist möglich, wenn Sie das möchten.

Sie finden medizinische Hilfe, Unterstützung und Beratung hier: 
Beratungstelefon beim Gesundheitsamt Trier:
Frauenärztin Dr. med. Barbara Noldin-Bretz, Tel. 0651/715-542.
Im Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen:
Frau Dr. med. Karlien Rommens 
https://www.mutterhaus.de/fachabteilungen/geburtshilfe/team/aerzte

Schwangerschaft und Geburt können für beschnittene Frauen besondere Risiken mit sich bringen.
Nehmen Sie in diesem Fall unbedingt so frühzeitig wie möglich in der Schwangerschaft Kontakt zur Hebammenzentrale Trier auf:
https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/rheinland-pfalz/beratungsstelle-trier/hebammenzentrale
Sie haben Anspruch auf Hebammenunterstützung in der Schwangerschaft und nach der Geburt.

Es ist ratsam, einen Beratungs-/Untersuchungstermin beim Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen zu vereinbaren:
Frau Dr. med. Karlien Rommens:
https://www.mutterhaus.de/fachabteilungen/geburtshilfe/team/aerzte

Wie ist die Rechtslage?

  • Bei der weiblichen Genitalverstümmelung handelt es sich um eine schwere Verletzung der Menschenrechte und einen schweren Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, etwa des Rechts auf Gesundheit und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.

  • In Deutschland ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine Straftat.

    2013 wurde sie als eigener Straftatbestand in das Strafgesetzbuch (§ 226 a StGB) aufgenommen und gilt somit als schwere Körperverletzung, die mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

    Das gilt für alle Täter und Täterinnen mit deutscher Staatsangehörigkeit.
    Dabei ist es egal, ob eine FGM/C in Deutschland oder im Ausland durchgeführt wird. Personen sind Täter oder Täterin,
    → wenn sie eine FGM/C durchführen,
    → wenn sie bei einer FGM/C helfen,
    → wenn sie eine andere Person beeinflussen, damit sie eine FGM/C durchführt,
    → oder wenn sie eine FGM/C erlauben.
    Wenn das Opfer Deutsche ist oder einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, dann sind alle Täter und Täterinnen von Gefängnisstrafe bedroht.

  • Gleiches gilt für Unterlassung, also für den Fall, dass Personen von einer bevorstehenden Genitalverstümmelung wissen, aber nichts dagegen unternehmen.

  • Eltern werden auch dann bestraft, wenn sie eine Beschneidung planen und/oder ihre Tochter für die Beschneidung ins Ausland bringen.

Genitalbeschneidung und Kindeswohl(gefährdung)

Die (anstehende) Genitalbeschneidung Minderjähriger ist immer eine Kindeswohlgefährdung.

Wenn Sie Sorgen haben um ein Mädchen, weil es von FGM/C bedroht sein könnte – welche Hinweise gibt es zur Einschätzung?

  • Die Familie des Kindes orientiert sich stark an traditionellen Rollenbildern und Sitten ihres Herkunftslandes.

  • Die Familie ist wenig in die Gesellschaft integriert; Kontakte gibt es meistens nur zur eigenen Community.

  • Eine Reise ins Herkunftsland ist geplant; dem Mädchen wird entweder verboten, über die Reise zu sprechen oder es ist von Feierlichkeiten die Rede.

  • Die Mutter des Mädchens ist eine FGM-C-Betroffene (mutmaßlich).

 

Wenn Sie bereits mit den Eltern des Mädchens gesprochen haben, Ihre Befürchtungen aber nicht ausgeräumt werden konnten, dann:

  • Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Kolleginnen oder Kollegen. Werden ihre Befürchtungen geteilt?

  • Machen Sie den Eltern deutlich, dass Ihnen das Wohl ihrer Tochter sehr am Herzen liegt.

  • Notieren Sie sich, was Ihren Ausgangsverdacht ausgelöst hat.

  • Suchen Sie das Gespräch mit den Beauftragten zum Kinderschutz nach §8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung). Damit haben Sie zunächst eine Hilfestellung zur Fallbeurteilung, ohne gleich das Jugendamt einbeziehen zu müssen.

 

Sie sind zum Handeln verpflichtet, wenn Sie eine akute Gefährdung für ein Mädchen vermuten!

Schalten Sie das Jugendamt ein!

Das Jugendamt ist über die zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung 0651 715-0 oder die Behördenrufnummer 115 erreichbar.

Wenn Sie dort niemanden erreichen (z.B. Wochenende), informieren Sie die Polizei. Dort gibt es eine Notfallnummer zum Jugendamt.

Informationen:

Weitere Infos mit Anlaufstellen in Rheinland-Pfalz erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Familien, Frauen, Kultur und Integration RLP (MFFKI): https://mffki.rlp.de/themen/frauen/frauen-in-besonderen-lebenslagen/fgm/c

Überblicke zum Thema FGM/C bieten Hilfsorganisationen wie Unicef, Terrre des Femmes, Plan international oder SOS Kinderdörfer.

Unterstützung erhalten Betroffene von FGM/C bei Beratungsstellen wie Beratungsstellen wie pro Familia und auch über das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016.  Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das barrierefreie, anonyme und mehrsprachige Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung.


Was ist der Schutzbrief gegen Genitalverstümmelung?

Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung - auch bei einer Durchführung im Ausland - und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Der Schutzbrief des Bundesfamilienministeriums steht in vielen Sprachen zur Verfügung. Betroffene Familien können, wenn sie auf Heimatbesuch sind, diesen Schutzbrief vorzeigen. Eltern können sich durch den Hinweis auf die rechtlichen Folgen dem sozialen Druck im Heimatland zu entziehen und so die generationenübergreifende Kette von Traumatisierungen durch Genitalverstümmelung durchbrechen.

Bewahren Sie dieses Dokument zusammen mit Ihren Reiseunterlagen sicher auf, damit Sie es bei Reisen ins Ausland immer bei sich haben.

Genitalverstümmelung oder Genitalbeschneidung?

Viele nutzen den Begriff „Verstümmelung“, um zu hervorzuheben, dass es sich um eine menschenrechtsverletzende Praxis handelt. Aus Rücksicht auf die Betroffenen wird häufig aber auch von „Beschneidung“ gesprochen.

Als Kompromiss verwendet die FamilienApp überwiegend die im Englischen gebräuchliche Abkürzung FGM/C, weil sie beide Begriffe in sich vereint: Female Genital Mutilation für Verstümmelung und Cutting für Beschneidung.

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