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Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Was bedeutet sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt an Kindern ist gemäß § 176 StGB (Strafgesetzbuch) eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Mit diesem Paragrafen wird die ungestörte Entwicklung der sexuellen Selbstbestimmung besonders geschützt. Demnach machen sich Erwachsene oder Jugendliche (14 Jahre und älter) strafbar, wenn sie sexualisierte Handlungen an einem Kind (jünger als 14 Jahre) vornehmen oder von einem Kind an sich vornehmen lassen.

Die Kontakt- und Informationsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen informiert auf der Homepage zu verschiedenen Fragestellungen rund um das Thema.

Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes hat in Kooperation mit dem Weißen Ring e. V. eine Broschüre zum Thema "Sexuelle Gewalt - Missbrauch verhindern" herausgegeben. In dieser Broschüre finden Sie Informationen zur Gesetzeslage, zu konkreten Handlungsschritten bei sexualisierter Gewalt, zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, zur Möglichkeit einer Anzeige und vieles mehr.



Wie häufig tritt sexualisierte Gewalt im Kindes- und Jugendalter auf?

Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 9. bis 12. Junge macht mindestens einmal vor seinem 18. Lebensjahr eine sexualisierte Gewalterfahrung, die der Gesetzgeber als sexuellen Missbrauch, exhibitionistische Handlung, Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung unter Strafe gestellt hat.


Welche Formen sexualisierter Gewalt gibt es ?

Mädchen und Jungen werden sexuell ausgebeutet, z.B. wenn

  • sie anzügliche Blicke oder Bemerkungen über ihre Körper über sich ergehen lassen müssen,

  • sie veranlasst werden, Zungenküsse zu geben,

  • sie Erwachsene oder Jugendliche nackt betrachten sollen – live oder im Internet,

  • sie pornographische Bilder ansehen müssen,

  • ihnen der Vater, Bruder oder jemand anderes scheinbar zufällig sein erigiertes Glied zeigt,

  • sie an Po, Scheide, Brust und Penis berührt werden,

  • sie Erwachsene oder Jugendliche mit der Hand oder dem Mund befriedigen sollen,

  • sie oral, anal oder vaginal – z .B. mit Gegenständen – vergewaltigt werden,

  • sie an pornographischen Aufnahmen mitwirken sollen oder prostituiert werden,

  • Erwachsene oder Jugendliche sich mit ihnen zu sexuellen Handlungen verabreden.

Woran erkenne ich, dass mein Kind Opfer von sexualisierter Gewalt wurde?

Es gibt keine spezifischen Merkmale oder Signale, die eindeutig auf die Ursache von sexualisierter Gewalt hinweisen können. Die folgenden genannten Verhaltensauffälligkeiten können auch andere Ursachen haben, z. B. Schulstress oder andere Gewalthandlungen.

Erwachsene sollten grundsätzlich jede Verhaltensauffälligkeit eines Kindes ernst nehmen und ihr auf den Grund gehen.

  • Mögliche psychische Auffälligkeiten

    • Angstzustände, körperliche Schmerzen, Schlafstörungen

    • Schlafen in Straßenkleidung

    • nicht altersgemäßes Sexualverhalten

    • Rückzug

    • Schulversagen oder auch umgekehrt plötzlich extreme Leistungsorientiertheit,

    • aggressives Verhalten gegen sich selbst oder andere

    • Essstörungen

  • Körperliche Auffälligkeiten (möglich, aber eher selten)

    • Unterleibsverletzungen

    • Blutergüsse

    • Bisswunden im Genitalbereich

    • Geschlechtskrankheiten


Was kann ich tun?

Liegen Hinweise für sexualisierte Gewalt vor, können Sie sich für Schutz und Beratung an die Beratungsstellen Trier wenden und telefonische und polizeiliche Hilfe einholen.

  • Polizeiliche Hilfe

    • Holen Sie sich in jedem Fall psychologische und juristische Hilfe – für Ihr Kind und für sich selbst.

    • Die Polizei kann Ihnen geeignete Beratungsstellen und Opferhilfeorganisationen zur Begleitung und Unterstützung empfehlen.

    • In einigen Bundesländern stehen Ihnen bei der Polizei Ansprechpersonen für den Opferschutz zur Seite. Fragen Sie gegebenenfalls in Ihrer örtlichen Polizeidienststelle nach.

  • Telefonische Hilfe

    • Krisentelefon Trier (0651 718-4545)

    • Kinder- und Jugendtelefon (0800 111 0333)

    • Nummer gegen Kummer ( für Kinder: 116111/ für Eltern: 0800 500 2250)

    • Online-Beratung für Jugendliche unter www.youth-life-line.de

Quelle: Zartbitter e.V. und "Sexuelle Gewalt - Missbrauch verhindern"

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