Der Nachteilsausgleich: Für mehr Chancengleichheit in der Schule
Manche Kinder haben beim Lernen mehr Schwierigkeiten als andere. Zum Beispiel:
weil sie schlecht lesen oder schreiben können
weil sie sich schlecht konzentrieren können
weil sie nicht gut sehen, hören oder sich bewegen können
weil sie lange krank sind oder Schmerzen haben
Jedes Kind soll aber in der Schule die gleichen Chancen haben, unabhängig von solchen Herausforderungen wie Lernschwierigkeiten, körperlichen Einschränkungen oder einer Behinderung.
Damit dies gelingt, gibt es den Nachteilsausgleich.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Ein Nachteilsausgleich ist eine besondere Hilfe für Kinder mit Beeinträchtigungen.
Er sorgt dafür,
dass Ihr Kind trotz seiner Einschränkungen faire Bedingungen hat
dass die Anforderungen und der Lernstoff gleich bleiben
aber Hilfe oder Änderungen möglich sind - z. B. mehr Zeit, Hilfsmittel oder ruhigere Räume.
Wer bekommt einen Nachteilsausgleich?
Schülerinnen und Schüler können einen Nachteilsausgleich bekommen, wenn sie:
eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben
Probleme mit Sprache oder Kommunikation haben,
eine chronische Krankheit oder Lernstörung haben,
besonderen Unterstützungsbedarf beim Lernen haben.
Das gilt für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf.
Welche Hilfe kann ein Kind bekommen?
- Konkrete Beispiele aus der Schule
Die Schule passt den Nachteilsausgleich genau auf das Kind an.
Es bekommt die Hilfe, die es braucht, damit es erfolgreich lernen und seine Fähigkeiten zeigen kann.
mehr Zeit bei Klassenarbeiten
Vorlesen von Aufgaben (z. B. bei Lese-Schwäche)
Computer-Nutzung bei Schreibproblemen
Pausen bei Konzentrationsproblemen (z. B. bei ADHS)
Arbeiten in einem separaten Raum, um Reize zu reduzieren
Ersatzleistungen, z. B. mündliche statt schriftliche Prüfung
Wichtige Hinweise
Der Nachteilsausgleich verändert nicht den Lernstoff oder die Bewertung der Leistung – nur die Bedingungen, unter denen das Kind arbeitet.
Er gilt im Unterricht und bei Prüfungen.
Er kann in allen Schulformen gewährt werden: Grundschule, weiterführende Schule, Förderschule usw.
Der Nachteilsausgleich steht nicht auf dem Zeugnis.
Die Maßnahme ist nicht sichtbar für andere und dient dem Kind – nicht als Vorteil, sondern als gerechter Ausgleich.
"Es gibt nicht DEN Nachteilsausgleich. Es sind immer individuelle Entscheidungen zu treffen.“ (Bildungsserver Rheinland-Pfalz)
Wie bekommt ein Kind einen Nachteilsausgleich?
Oft merken Eltern, Lehrkräfte oder das Kind selbst, dass bestimmte Aufgaben schwerer fallen als bei anderen – z. B. beim Lesen, Schreiben, Konzentrieren oder aufgrund einer körperlichen Einschränkung.
Die Initiative für einen Nachteilsausgleich kann von verschiedenen Seiten kommen:
Lehrkräfte sind verpflichtet, die besonderen Bedürfnisse eines Kindes zu berücksichtigen. Sie können den Nachteilsausgleich vorschlagen und mit den Eltern darüber sprechen.
Eltern oder das volljährige Kind selbst können einen Antrag stellen.
Die Schule kann ebenfalls aktiv werden. Sie holt oft sonderpädagogische Beratung ein und prüft, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Ein formaler Antrag ist nur dann notwendig, wenn die Eltern einen Nachteil geltend machen, den die Schule nicht erkennen kann. Die Eltern müssen dann den Antrag begründen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise vorlegen.
Ausnahme: Bei Abschlussprüfungen muss der Ausgleich extra beantragt werden.
Wie geht es weiter?
Die Lehrkräfte in der Klasse entscheiden gemeinsam, was gebraucht wird.
Eltern oder Vertrauenspersonen können mitreden.
Der Nachteilsausgleich wird schriftlich festgehalten.
Die Eltern oder Ihr volljähriges Kind erhalten eine Kopie.
Bei einem Schulwechsel erhält die neue Schule die Infos zum Nachteilsausgleich.
Die Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und angepasst.
Die gesetzlichen Grundlagen und weitere Infos finden Sie beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz:
https://bildung.rlp.de/inklusion/inklusionsorientiertes-arbeiten/beruecksichtigung-individueller-lernausgangslagen/nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich – nicht nur in der Schule
Der Nachteilsausgleich gilt nicht nur in der Schule. Auch in anderen Lebensbereichen gibt es ihn:
Im Berufsleben: Menschen mit Behinderung können z. B. längere Prüfungszeiten in der Ausbildung bekommen.
Im Studium: Studierende mit Einschränkungen können Nachteilsausgleiche bei Prüfungen oder bei der Studienorganisation beantragen.
Im Alltag: Menschen mit Behinderung können Nachteilsausgleiche erhalten, z. B. durch besondere Parkregelungen oder Steuervergünstigungen.
Das Ziel bleibt gleich: Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben – trotz unterschiedlicher Voraussetzungen.