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Zwangsstörungen

Woran erkenne ich eine Zwangsstörung?

Viele Menschen haben ihre Alltagsroutinen, Rituale und Gewohnheiten, an denen sie festhalten. Der Kaffee wird immer zur gleichen Zeit am Morgen serviert. Sie überprüfen ein zweites Mal, ob der Wecker richtig gestellt oder das Bügeleisen ausgeschaltet ist.

Doch wann wird aus einer Gewohnheit eine Zwangsstörung? Von einer Zwangsstörung sprechen wir dann, wenn die (zwanghaften) Denkgewohnheiten und Verhaltensweisen über einen längeren Zeitraum bestehen, quälend sind und Angst auslösen sowie das Leben der Betroffenen deutlich einschränken. Die Zwänge nehmen immer mehr Energie und Zeit der betroffenen Menschen in Anspruch, manchmal bis zu mehreren Stunden täglich.

Kinder und Jugendliche verheimlichen oftmals aus Scham ihre Zwangssymptome. Zwangsstörungen werden gerade bei Kindern und Jugendlichen häufig nicht erkannt und auch nicht behandelt.

Welche Formen von Zwangsstörungen gibt es?

Es wird zwischen Zwangsgedanken und Zwangshandlungen unterschieden.

Zwangsgedanken

  • sind ständig wiederkehrende und aufdringliche Gedanken, Ideen oder bildliche Vorstellungen, die den eigenen Wertvorstellungen entgegengesetzt sind. Diese Zwangsgedanken können für Betroffene derart quälend sein, dass sie sich kaum noch auf andere Aktivitäten konzentrieren können.

  • Häufige Inhalte:

    • Schmutz und Kontamination: Die Angst besteht, persönlichen Schaden durch den Kontakt mit schädlichen Stoffen zu erleiden, z. B. "Der Kamm des Friseurs war mit dem Aidsvirus infiziert".

    • Aggression: gegen sich selbst oder gegen andere Personen gerichtete physische Gewalt, z. B. der Gedanke, sich selber oder anderen Leid zufügen zu können

    • Ordnung und Sicherheit: Beispielsweise müssen Gegenstände am richtigen Platz liegen, Handlungen auf die "richtige" Art und Weise ausgeführt werden, wie z. B. Zähne immer in der gleichen Art und Weise putzen.

    • Sexualität: übermäßige Beschäftigung mit Sexualorganen, unakzeptables sexuelles Verhalten, wie z. B. "Ich werde jemanden vergewaltigen."

    • Religion: z. B. blasphemische Gedanken, religiöse Zweifel: "Ich werde meine Speisen dem Teufel anbieten."

Zwangshandlungen

  • sind Verhaltensweisen, die immer wieder durchgeführt "müssen", oft in einer ritualisierten Form. Betroffene fühlen sich wie unter einem inneren Drang, diesen Handlungsimpulsen wiederholt nachzugehen, obwohl ihnen vielleicht im Nachhinein bewusst ist, dass die Handlungen übertrieben oder sinnlos sind.

  • Häufige Verhaltensweisen:

    • Waschen/Säubern z. B. übermäßig Hände waschen und desinfizieren

    • Kontrollieren/Wiederholen: z. B. kontrollieren, ob der Herd ausgeschaltet ist.

    • Ordnen z. B. Alltagsgegenstände nach einer bestimmten Ordnung oder Symmetrie anordnen

    • Sammeln/Merken z. B. Anhäufen von Gegenständen

    • Zählen z.B. immer wieder bestimmte Zahlenabfolgen durchgehen, bestimmte Objekte zählen


Wie häufig kommen Zwangsstörungen vor?

Zwangsstörungen kommen bei Erwachsenen mit ca. 2-3 % vor. Bei Kindern und Jugendlichen treten sie eher seltener auf. Dennoch entstehen sie meistens bereits im Kindes- und Jugendalter. Daher ist es wichtig, Zwangsstörungen im jungen Alter zu behandeln, um zu verhindern, dass diese im Laufe des Lebens sich verfestigen oder sogar verstärken.


Woran erkenne ich eine Zwangsstörung?

Die Symptome unterscheiden sich ja nach Form der Zwangsstörung.

Alle Formen haben jedoch gemeinsam, dass ein Zwangsgedanke, wie z. B. "Ich könnte mich anstecken", zu Angst, innerer Anspannung und Ekelgefühlen führt. Das löst den Drang aus, den Gedanken zu vermeiden. Das zieht nicht notwendigerweise, aber häufig eine Zwangshandlung nach sich, wie z. B. Desinfizieren, Hände waschen, was kurzfristig eine Erleichterung herbeiführt.

Langfristig führen Zwänge allerdings zu noch größerer Unsicherheit. Oft schränken sie das Leben massiv ein. Denn Betroffene vermeiden immer mehr Situationen, die Zwänge auslösen könnten. Zum Beispiel benutzt ein Mensch mit Kontrollzwang im weiteren Krankheitsverlauf seinen Herd gar nicht mehr, um nicht nach dessen Verwendung kontrollieren zu müssen, ob er ausgeschaltet ist.


Was kann ich tun?

Wenn Sie vermuten, dass Sie oder Ihr Kind an einer Zwangsstörung leiden, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin darüber. Gegebenenfalls stellt die Praxis eine Überweisung für Fachärztinnen oder Fachärzte oder für Therapeutinnen oder Therapeuten aus.

Hilfe vor Ort erhalten Sie bei weiteren Therapeutinnen und Therapeuten für Erwachsenen- oder Kinder- und Jugendpsychotherapie.

Hilfreiche Infos unter diesem Link: https://www.gesundheitsinformation.de/zwangsstoerungen.html

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