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Möglichkeiten der Familienbildung

Die Stadt Trier fördert den Ausbau von Familienbildungsangeboten in wohnortnahen Institutionen, wie etwa Kita oder Schule. Familien sollen dadurch frühzeitig und ihrem Bedarf entsprechend Unterstützung erfahren.

Neben den Kitas und Schulen sind auch andere gemeinnützige Einrichtungen antragsberechtigt. Angebote der Familienbildung können auf diese Weise bis zu 100% in Einrichtungen Ihres Stadtteils gefördert werden, maximal jedoch bis zu einer Summe von 1.000 € je Institution.

Diese Förderhöchstsumme kann dadurch erhöht werden, dass Einrichtungen miteinander kooperieren und ein gemeinsames Angebot für Familien im Stadtteil durchführen.

Auch Sie als Eltern können Angebote der Familienbildung in Ihrer Kita, Ihrer Schule oder einem ortsansässigen, gemeinnützigen Verein anregen. Das tun Sie am besten über die Elternausschüsse und -beiräte.

Die Förderkriterien können Sie der entsprechenden Richtlinie der Stadt Trier entnehmen. Die Antragstellung ist bewusst einfach gehalten und kann per E-Mail erfolgen.

Familienbildungsangebote in Ihrem Stadtteil finden Sie hier. Sollte nichts Passendes dabei sein, die Familienbildungsanbieter beraten Sie gerne und versuchen, passgenaue Angebote zu "stricken".

Wichtig zu wissen:

Anträge müssen durch eine gemeinnützige Einrichtung (bzw. Ihre Kita oder Schule) gestellt werden - Sie als Eltern sind nicht selbst antragsberechtigt.

Die Koordinierungsstelle "Familienbildung im Netzwerk" des Stadtjugendamts berät Sie gerne.

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