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Übernahme der Kosten für die betreuende Grundschule

Die Höhe der Beitrage wird grundsätzlich von den jeweiligen freien Trägern der Jugendhilfe unterschiedlich festgesetzt.

Einkommensschwache Eltern werden durch die Stadt Trier dahingehend unterstützt, dass auf Antrag die Beiträge zur Nachmittagsbetreuung in der Grundschule übernommen werden.

Voraussetzungen zur Übernahme der Betreuungskosten durch die Stadt Trier sind:

  • Einkommensgrenze:
    Die Einkommensgrenze ist ist identisch mit der Einkommensgrenze der unentgeltlichen Schulbuchausleihe. Sofern die Eltern in diesem Fall Unterlagen eingereicht haben, liegen dem Amt diese vor und müssen nicht nochmals zur Prüfung vorgelegt werden.

  • Notwendigkeit der Betreuung der Kinder:
    Beide Elternteile müssen anhand entsprechender Nachweise belegen, dass Berufstätigkeit oder Vermittlungsmöglichkeiten zu den Zeiten bestehen, in denen die Kinder an der Betreuung teilnehmen.

Wird dem Antrag auf Übernahme der Beiträge stattgegeben, werden die Beiträge unmittelbar an den freien Träger gezahlt.

Hier geht´s zum Antrag.

Diese Schulen bieten Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder an.

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