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Vorzeitige Einschulung, Zurückstellung und "Kann"-Kinder

Einschulungsalter und Stichtag

In Rheinland-Pfalz sind alle Kinder, die bis zum 31. August des Schuljahres sechs Jahre alt werden, grundsätzlich schulpflichtig. D. h. die Anmeldung an einer Grundschule muss erfolgen.

Anmeldung

Wenige Wochen nach dem Start ins neue Schuljahr laufen bereits die Anmeldefristen für Kinder, die im darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden. Die Sorgeberechtigten erhalten die Aufforderung zur Anmeldung durch die Stadt Trier. Darin werden Ihnen die für Ihren Schulbezirk zuständige Grundschule und die Anmeldetermine genannt (die Termine werden auch in der Tageszeitung und in der Kindertagesstätte bekannt gegeben).

Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde Ihres Kindes und eine Bescheinigung der Kindertagesstätte mit. Die Schule erfragt dann die notwendigen Personalien, eventuelle gesundheitliche Probleme des Kindes und gegebenenfalls weitere Angaben über die bisherige Entwicklung sowie die Kontaktdaten und Ansprechpersonen für Notfälle.

Schulärztliche Untersuchung

Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung erfolgt durch das Gesundheitsamt. Bitte bringen Sie dazu am Untersuchungstag das gelbe Vorsorgeheft Ihres Kindes ("U-Heft"), Impfausweise, wichtige Befundberichte und - sofern vorhanden - die Brille Ihres Kindes mit.

Die Schulärztin oder der Schularzt stellt fest, ob Ihr Kind aus gesundheitlicher Sicht in der Lage ist, die Schule zu besuchen. Die Untersuchung umfasst einen Hör- und Sehtest, eine kurze allgemeine körperliche Untersuchung sowie die Prüfung altersgemäßer Fertigkeiten. Dabei kann sich z. B. herausstellen, dass Ihr Kind eine Brille braucht oder andere medizinische Maßnahmen zur Gesunderhaltung Ihres Kindes erforderlich sind.

Für die Förderung und Entwicklung Ihres Kindes ist es wichtig, wenn die Schule über Untersuchungsergebnisse informiert wird. Damit ermöglichen Sie es der Schule, sich frühzeitig auf die Bedürfnisse Ihres Kindes einzustellen und gegebenenfalls erforderliche Fördermaßnahmen einzuleiten. Die Chance auf einen guten Schulstart wird hiermit unterstützt.

Antrag auf vorzeitige Einschulung ("Kann-Kinder")

Manche Kinder bringen schon viele Eigenschaften für eine Schulfähigkeit mit, obwohl sie noch keine sechs Jahre alt sind.  Diese Kinder können auch schon in jüngerem Alter eingeschult werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können („Kann-Kinder“). Wünschen Sie aufgrund des Entwicklungsstandes des Kindes einen früheren Schuleintritt, können Sie bei der zuständigen Grundschule einen Antrag stellen. Die Anmeldung erfolgt im Februar vor Beginn des neuen Schuljahres.

Die Entscheidung für die Aufnahme eines Kann-Kindes trifft die Schulleitung in Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Die Schulleitung stellt auf geeignete Weise fest, ob die Anforderungen, die ein vorzeitiger Eintritt in die Grundschule mit sich bringt, das Kind nicht überfordern. Die Schule kann insbesondere durch Gespräche mit Kind und Eltern oder Beobachtungen in Spielsituationen Hinweise für die Schulaufnahme gewinnen. Mit Ihrer Zustimmung kann die Kindertagesstätte Informationen zur bisherigen Entwicklung des Kindes an die Schule weitergeben und so zur Entscheidungsfindung beitragen. Bis zum 15. Juni werden die Eltern über diese Aufnahmeentscheidung mit der entsprechenden Begründung schriftlich informiert.

Antrag auf Zurückstellung

Wünschen Sie für Ihr Kind aufgrund seines Entwicklungsstandes einen späteren Schuleintritt, müssen Sie bei der zuständigen Grundschule einen Antrag mit Begründung bis zum 15. Mai stellen. Sie werden über die Entscheidung der Schulleitung bis zum 15. Juni informiert. Eine Zurückstellung kann jedoch nur aus wichtigem Grund erfolgen, das sind vor allem medizinische Gründe.

Um eine Entscheidung treffen zu können, bezieht die Schulleitung in der Regel Meinungen und Empfehlungen bislang involvierter Fachkräfte mit ein. Dies sind insbesondere der Kindergarten und das Gesundheitsamt (bei der schulärztlichen Überprüfung).

Aus diesem Grund macht es Sinn, den Wunsch nach der Zurückstellung Ihres Kindes direkt bei der Grundschulanmeldung oder sogar noch früher gegenüber der Schulleitung zu äußern und mit dieser abzustimmen.

Eine Zurückstellung wird nur in begründeten Ausnahmen durch die Schulleitung genehmigt. Daher ist es bei einer noch rückständigen Entwicklung Ihres Kindes eher ratsam, es im Vorfeld des Schulanfangs mit individuellen Bildungsangeboten zu fördern, somit Defizite aufzuholen und Startschwierigkeiten zu überwinden. 

Unter Umständen kann die gezielte Förderung durch Ergotherapie Ihr Kind gut auf die Anforderungen in der Schule vorbereiten und kleinere Entwicklungsrückstände ausgleichen. Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin über Ihre Sorgen und Bedenken im Hinblick auf die bevorstehende Einschulung. Möglicherweise kann Ihnen die Praxis ein Rezept ausstellen, das mit der Krankenkasse abgerechnet wird.

Erste Erfolge zeigen sich meist schon nach rascher Zeit!

Spezielle Hinweise für Trier finden Sie hier.

Umfassende Informationen zur Einschulung erhalten Sie in der Broschüre des Bildungsministeriums "Ich freue mich auf die Schule".

Informationen zu allen grundschulrelevanten Rechtsgrundlagen und Themen finden Sie unter:
https://grundschule.bildung-rp.de/

 

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