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Kinderrechte sind Menschenrechte - weltweit

Alle Menschen haben Rechte und Pflichten. Je nach Alter und Entwicklungsstand unterschiedliche.

Vor über 30 Jahren haben die Vereinten Nationen die Rechte von Kindern weltweit in den Blick genommen.

Denn Kinder brauchen besondere Fürsorge, Förderung und Forderung, damit sie sich zu gesunden, starken Persönlichkeiten entwickeln können.


So entstand die Kinderrechtskonvention, die 1989 von den Vereinten Nationen mit Vertragsstaaten auf der ganzen Welt verabschiedet wurde.


Sie enthält ca. 40 Grundrechte, die für Kinder auf der ganzen Welt gelten, z. B.:

  • Kinder dürfen nicht geschlagen oder eingesperrt werden.

  • Kinder haben das Recht darauf, sich über geeignete Medien zu informieren.

  • Kinder haben das Recht, sich in ihrer Freizeit zu erholen.

  • Kinder dürfen erst ab einem gewissen Alter arbeiten.

  • Kinder haben das Recht auf medizinische Behandlung.

  • Kinder haben das Recht auf eigene Meinungsäußerung.

Alle Mitgliedsstaaten verpflichten sich, diese Rechte umzusetzen.
Auch Deutschland hat die Kinderrechtskonvention unterschrieben und steht noch vor großen Herausforderungen, tatsächlich alle Rechte umzusetzen.

Kinderarmut, gestresste und überforderte Kinder oder auch das Thema gewaltfreie Erziehung stellen uns vor Aufgaben, die es noch zu lösen gilt.

Kinderrechte sind eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe – packen wir sie gemeinsam an!

Der Trierer Kinderschutzsong "Komm ans Licht" soll Kinder und Jugendliche mit Problemen dazu ermutigen, sich Hilfe zu holen.

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