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Ausgehzeiten

Es gibt gesetzliche Regelungen, wie lange Kinder und Jugendliche abends ausgehen dürfen.
Diese sind im Jugendschutzgesetz festgehalten.

Das Jugendschutzgesetz regelt ganz klar, welche Minderjährigen sich wann noch an welchem Ort aufhalten dürfen.
Alle Eltern sind an diese Regeln gebunden.

Ausgehzeiten zur ersten Orientierung:

  • Kinder ab 14 höchstens bis zehn Uhr

  • Jugendliche ab 15 Jahren bis elf Uhr

  • Jugendliche ab 16 Jahren bis zwölf Uhr

Das Jugendschutzgesetz (JuSchuG) ist ein Bundesgesetz und gilt somit in allen Bundesländern gleich.

Das Jugendschutzgesetz gilt allerdings nur in der Öffentlichkeit.
Private Veranstaltungen oder Treffen unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.
In diesem privaten Rahmen, zum Beispiel bei einer Familienfeier oder Geburtstagsparty, gibt es keine gesetzlichen Altersbegrenzungen.

Häufige Fragen aus der Praxis:

Wie regeln Sie als Eltern die Ausgehzeiten Ihrer Kinder in der Praxis?

Wie kann Ihnen ein „Mutti-Zettel“ dabei helfen?

Wie sollten Sie reagieren, wenn sich Ihr Kind nicht an Absprachen hält?

Detaillierte Informationen zu diesen Fragen erhalten Sie hier: https://www.baer.bayern.de/erziehung-medien/erziehung/kinder-jugendliche-schuetzen/ausgehzeit/

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