Schulsozialarbeit in Trier
Die gesetzliche Grundlage für Schulsozialarbeit liefert das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes im SGB VIII, § 13.
Durch Schulsozialarbeit wird sozialpädagogisches Handeln in der Schule auf unterschiedlichen Ebenen ermöglicht:
Für die Schülerinnen und Schüler:
emotionale Stabilisierung
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
Unterstützung bei Lebenskrisen in der Schule, in der Familie oder im Umfeld
Verbesserung der individuellen Lern- und Lebenssituation
Ausgleich von Bildungsbenachteiligung
Förderung sozialer Kompetenzen
Förderung der Konfliktfähigkeit
Erlernen eines konstruktiven Umgangs mit Konflikten
Begleitung im Übergang Schule - Beruf
Für das System Schule:
Verbesserung des Klimas an der Schule
Kooperation und Vernetzung von Schule und (Jugendhilfe-) Einrichtungen
Beratung von Lehrkräften
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Profilstärkung der Schule durch stärkere Erziehungs- und sozialpädagogische
Handlungskompetenz von Schule
Für die Eltern:
Motivierung der Eltern und Angehörigen zur Mitwirkung bei schulischen Prozessen
Abbau von Hemmnissen gegenüber der Schule
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Stärkung der Erziehungskompetenz
Grundsätzlich treten hierbei Schule und Jugendhilfe als gleichberechtigte Partner ein.
Folgende Arbeitsfelder zählen zu den zentralen Tätigkeitsbereichen der Schulsozialarbeit:
Beratung und Einzelfallhilfe
Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit Klassen oder Schülergruppen
Projekte und offene Angebote
Interkulturelles und Soziales Lernen
Elternarbeit
Präventionsarbeit
Krisenintervention
Begleitung im Übergang Schule - Beruf
Netzwerkbildung (schulintern und extern)