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Inklusionshilfen an Trierer Schulen

Der Stadtrat ist dem Vorschlag des Jugendamts gefolgt, die Unterstützung zur schulischen Teilhabe von Kindern mit (drohender) seelischer, körperlicher und geistiger Behinderung sukzessive nach dem Konzept „Inklusionshilfen an Trierer Schulen“ zu verändern. Zukünftig stehen drei Arten der Unterstützung zur Verfügung:

  • An elf Schulen im Stadtgebiet mit besonders hohem Bedarf an Unterstützung zur Teilhabe kann je eine Systemische Inklusionshilfe mit sozialpädagogischer Qualifikation eingesetzt werden. Sie kümmert sich ganz ohne Antragsverfahren besonders um die Neuankömmlinge an der Schule, leitet andere Hilfen ein und koordiniert sie.

  • Individuell beantragte Inklusionshilfen kommen aus einem festen Personalpool des freien Trägers, der der Schule zugeordnet ist. Von der Qualifikation her sind es Erzieherinnen und Erzieher, Heilpädagoginnen und -pädagogen sowie Pflegekräfte. Sie versorgen mehrere Schülerinnen und Schüler der Schule flexibel je nach Bedarf in der Klasse. Die Antragsverfahren werden für die Familien vereinfacht und der tatsächliche Einsatz der Hilfe in der Schule erfolgt deutlich schneller.

  • Integrationshilfen als Einzelfallhilfe.

Genauere Informationen finden Sie im Konzept "Inklusionshilfen an Trierer Schulen".

Wie Inklusion funktioniert, erklärt dieses Video zum Inklusionskonzept an Trierer Schulen: https://youtu.be/QQBsim4q-co.

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