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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ziel: Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Auszubildende, deren Vergütung nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt allein zu bestreiten.

Zielgruppe: Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) und Auszubildende, die bestimmte Rahmenkriterien erfüllen

Ablauf/Dauer: Wurde der Antrag bewilligt, erhalten BvB-Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Auszubildende BAB während der vorgeschriebenen Ausbildungszeit. Im Idealfall wird der BAB-Antrag vor Ausbildungsbeginn gestellt. Der Zuschuss wird rückwirkend nur ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, bezahlt.

Zugang: Die BAB kann über die Agentur für Arbeit online unter eServices oder vor Ort beantragt werden.

Weitere Informationen der Agentur für Arbeit finden Sie hier.

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