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Wenn's zuhause ständig kracht...

Was bedeutet Streit zwischen Eltern und Kindern?

Die Schwierigkeit für die Eltern im Streit ist, dass sie gleich zwei Rollen vereinen:

  • Zum einen müssen sie Akzeptanz beweisen – also zulassen, dass der heranwachsende Mensch sich nach eigenen Gesetzen, in einem eigenen Tempo entfaltet.

  • Zum anderen müssen sie zugleich Autorität zeigen: das Kind anleiten, manches gutheißen, anderes verbieten.

Streiten muss nicht negativ sein, sondern kann wie ein Gewitter die Luft in einer Beziehung reinigen. Doch damit ein Streit sich positiv und konstruktiv auswirken kann, sind ein paar Grundregeln der Kommunikation zu berücksichtigen.

Welche Regeln für faires Streiten sollen beachtet werden?

  • Kinder brauchen Grenzen.
    Konflikte entspinnen sich bereits mit Krabbelkindern. Dann ist naturgemäß meist keine Diskussion möglich, dazu ist das Ausdrucksvermögen noch nicht ausreichend entwickelt. Doch ein bestimmtes "Nein" der Eltern verstehen bereits die Kleinsten. Und so eine klare Grenze ist wichtig für deren Entwicklung, denn auf diese Weise können sie lernen, Bedürfnisse der anderen zu erkennen.
     

  • Drohungen vermeiden, Folgen aufzeigen.
    Wenn Kinder oder Jugendliche eine Regel nicht akzeptieren wollen, halten sie oft mit lautstarkem Protest dagegen. Der Versuch, sie mit Strafdrohungen zu kooperativem Verhalten zu bewegen, ist da in der Regel keine geeignete Lösung – denn häufig wird der kindliche Widerstand dadurch nur verstärkt. Stattdessen ist es besser, die Kinder die Folgen ihres Handelns spüren zu lassen (sofern es sich dabei um vertretbare Folgen handelt).

    Wer bei Minusgraden trotz aller Warnungen die dünne Sommerjacke anzieht, wird außer Haus schnell bedauern, nicht die Aufforderung zum Tragen einer warmen Jacke befolgt zu haben. Und wer elektronische Medien länger genutzt hat als abgesprochen, wird sich am nächsten Tag ärgern, wenn der Medienkonsum dann gestrichen ist.
     

  • Verhalten tadeln, nicht die Persönlichkeit.
    Beim Schimpfen sollten sich Eltern darauf beschränken, das Verhalten des Kindes zu tadeln, nicht dessen Charakter. Worte wie "Nervensäge" oder "Dummkopf" schädigen das Selbstbild des Kindes, bewirken aber nicht, dass es sein Fehlverhalten beendet.
     

  • Zuhören und verstehen wollen.
    In Diskussionen wünschen sich Kinder, so wie Erwachsene, Respekt und Verständnis für ihre Situation. Nehmen Sie Ihr Kind in einem Gespräch als Gegenüber und hören Sie sich seine Vorschläge an. Dies trägt zu einer erfolgreichen Konfliktlösung bei.

Quelle: Bayerischer Erziehungsratgeber baer.bayern.de

Was kann ich tun, wenn sich das Streiten häuft?

Wenn der private Austausch mit Verwandten oder Bekannten über Erziehungsprobleme nicht mehr ausreicht, können zum Beispiel auch Lehrkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher des Kindergartens hilfreiche Hinweise zum Umgang mit schwierigen Erziehungssituationen geben.

In vielen Fällen ist die Beratung in einer Erziehungsberatungsstelle schon ausreichend. Dort erhalten Sie fachkompetente Unterstützung, um nach passenden Lösungswegen für Ihr Familiensystem zu suchen, wie z. B. der Elterngesprächskreis "Wozu der ganze Zoff?" Herausforderung Pubertät.

Sollte diese Beratung jedoch nicht ausreichend sein, können Sie Hilfe beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Trierer Jugendamts suchen. Im Bedarfsfall besteht gesetzlicher Anspruch auf eine Reihe weiterer Hilfen zur Erziehung.

Hierunter fallen z. B.

Welche Hilfe für Ihre Familie notwendig und geeignet ist, entscheiden Sie gemeinsam mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung des Jugendamtes.

Kommt es zur Einrichtung einer Hilfe, werden mit allen Beteiligten konkrete Ziele in einem Hilfeplan festgelegt und nach spätestens 6 Monaten überprüft.

Wichtig zu wissen: Dieser Rechtsanspruch endet nicht zwangsläufig mit der Volljährigkeit Ihres Kindes, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres hinaus gewährt werden, insbesondere dann, wenn die Hilfe schon vor der Volljährigkeit installiert wurde.

Alle Hilfen zur Erziehung sind in der Regel kostenfrei. Lediglich bei der stationären Hilfe findet eine Einkommensüberprüfung und ggf. eine Beteiligung an den Kosten statt.

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