Transidentität/ Transsexualität/ Intersexualität
Transidente, transsexuelle und intersexuelle Menschen fühlen sich nicht nur dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht zugehörig.
Für transidente Kinder und Jugendliche ist eine Änderung des rechtlichen Geschlechts im Rahmen einer Personenstands- und/oder Vornamensänderung nach dem Personenstandsgesetz möglich. Neben dem Personenstandsfall männlich und weiblich besteht seit 2019 die Möglichkeit, "divers" eintragen zu lassen oder auf eine entsprechende Angabe des Personenstands zu verzichten.
Die Änderung erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt.
Eltern von intersexuellen Kindern müssen nach Geburt des intersexuellen Kindes keine geschlechtsangleichenden Operationen durchführen lassen, wenn diese nicht medizinisch notwendig sind.
Weitere Infos unter: Lesben- und Schwulenverband
Wenn Sie Fragen zu Ihrer eigenen Intersexualität oder der Ihres Kindes haben, berät Sie der Verband „Intersexuelle Menschen e. V.“ gerne.
Wünschen Sie eine fachkompetente, persönliche Beratung, sind Sie im Trierer SCHMIT-Z e. V. gut aufgehoben. Dort finden Sie auch zahlreiche Begegnungsmöglichkeiten, um sich mit anderen Menschen in ähnlicher Situation auszutauschen und zu informieren.