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Stiefkindadoption

Die Stiefkindadoption ist eine Form der Adoption für Patchworkfamilien, aber auch für homosexuelle Eltern, in deren Ehe ein Kind hineingeboren wird.

Bei einer Stiefkindadoption adoptieren Sie Ihr Stiefkind, also das leibliche Kind Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Für eine Stiefkindadoption muss das Paar miteinander verheiratet sein, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer anderen festen Lebensgemeinschaft leben. Als feste Lebensgemeinschaft gilt, wer mindestens vier Jahre zusammenwohnt oder ein gemeinsames Kind hat und als Familie zusammen lebt.

Dabei erlischt das Verwandtschaftsverhältnis eines leiblichen Elternteils und wird auf den Co-Vater oder die Co-Mutter übertragen.

Infos, Webtipps und Beratung:

Nähere Informationen zur Stiefkindadoption erhalten Sie im Familienportal und der Broschüre "Ein Kind adoptieren".

Die Fachstelle Regenbogenfamilien NRW bietet umfangreiche Videos und Audios für Fachkräfte aus dem familiennahen Bereich, u.a. auch ein Video zur Stiefkindadoption.

 Auch im Regenbogenportal finde Sie viele Infos zu Regenbogenfamilien, u.a. hier:

https://www.regenbogenportal.de/informationen/regenbogenfamilien-rechtliche-rahmenbedingungen

Weitere Informationen finden Sie hier auf dem Portal des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland.

Haben Sie weitere Fragen? Das SCHMIT-Z e.V. berät Sie gerne.

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