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Schwangerschaftsabbruch

Sie sind schwanger und erwägen, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen?

In diesem Entscheidungsprozess haben Sie möglicherweise viele Fragen. Sie haben aber auch einen Anspruch darauf, dass Sie Unterstützung und Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle erhalten.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist gesetzlich verpflichtend, aber nur Sie selbst entscheiden, ob ein Schwangerschaftsabbruch gemacht wird, niemand sonst.

Genauere Infos über gesetzliche Regelungen erhalten Sie durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland straffrei möglich, wenn Sie drei Dinge beachten:

  1. Sie müssen eine Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle machen. Diese Beratung kostet nichts. Sie lassen sich nach dem Gespräch eine Beratungsbescheinigung geben.

    Diese müssen Sie in der Arztpraxis vorlegen, in der der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird.

  2. Zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

  3. Die Schwangerschaft darf nur bis zum Ende der 12. Woche (entspricht 14 Wochen nach Beginn der letzten Regel) und nur durch eine Ärztin oder einen Arzt abgebrochen werden. Das Alter der Schwangerschaft wird dabei durch den Arzt oder die Ärztin bestimmt.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung hat folgende Inhalte:

  • Unterstützung bei der Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation

  • rechtliche Ansprüche und Hilfsangebote vor und nach der Geburt

  • Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen und die dort angebotenen Methoden

  • Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs

In der Beratungsstelle können Sie auch die Adressen von Ärztinnen und Ärzten erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Über Ablauf und Inhalte der Beratung sowie Beratungsstellen können Sie sich in diesem kurzen Video informieren.

Kurzinfos auf Englisch, Arabisch, Ukrainisch und in weiteren Sprachen finden Sie hier.

Methoden Schwangerschaftsabbruch

Wer sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, kann in Deutschland zwischen dem instrumentellen und dem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch wählen.

Die meisten Schwangerschaftsabbrüche werden als ambulante Operationen mit der Absaugmethode durchgeführt. Sie können dann nach einigen Stunden wieder nach Hause gehen.

Ein Schwangerschaftsabbruch kann mit Vollnarkose oder mit örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Nach der Narkose wird der Gebärmutterhals mit einem Metallstäbchen vorsichtig gedehnt.

Dann wird das Schwangerschaftsgewebe durch ein Röhrchen mit einem Absauggerät abgesaugt. Der Eingriff dauert nur wenige Minuten.

Eine Schwangerschaft kann auch durch die Gabe von Medikamenten abgebrochen werden. Diese werden (teilweise) unter ärztlicher Aufsicht eingenommen. Dieser medikamentöse Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich.

Für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch müssen Sie mindestens zweimal, manchmal auch dreimal in die Praxis kommen.

Die Entscheidung, ob Sie Ihre Schwangerschaft abbrechen lassen, liegt allein bei Ihnen. Diese höchstpersönliche Entscheidung kann und darf niemand anderes für Sie treffen.

Informationen zu den beiden Formen des Schwangerschaftsabbruchs bieten diese Erklärfilme:

Erklärfilm wie funktioniert ein Schwangerschaftsabbruch mit Tabletten?

Erklärfilm wie funktioniert ein Schwangerschaftsabbruch als Operation?

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Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs

Wenn Sie genügend Geld verdienen, dann müssen Sie den Schwangerschaftsabbruch selber bezahlen. Er kostet ca. zwischen 300 und 500 €.

Wenn Sie Sozialhilfe, ALG 2 oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen oder Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, dann müssen Sie den Schwangerschaftsabbruch nicht selbst bezahlen. Das Bundesland, in dem Sie wohnen, übernimmt dann die Kosten.

Sie müssen dafür zu einer gesetzlichen Krankenkasse (zum Beispiel AOK) gehen und nach einer „Kostenübernahmebescheinigung“ fragen. Sie müssen Ihre Dokumente mitnehmen, die zeigen, dass Sie in Deutschland wohnen und wie viel Geld Sie erhalten.

Die Kostenübernahmebescheinigung müssen Sie vor dem Schwangerschaftsabbruch besorgen und in der Praxis vorlegen, in der der Schwangerschaftsabbruch gemacht wird.

Einen guten Überblick zu diesem Thema bietet die Internetseite www.familienplanung.de.

In Trier gibt es folgende Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die Sie gerne beraten und auf Wunsch den „Beratungsschein“ ausstellen:

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