Schülerinnen- und Schülerbeförderung
Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind verpflichtet, für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Schulen zu sorgen und die damit zusammenhängenden Kosten zu tragen: bei Grundschülerinnen und Grundschülern dann, wenn die Schule mehr als zwei Kilometer entfernt oder der Schulweg besonders gefährlich ist, bei Schülerinnen und Schülern der übrigen öffentlichen oder staatlich anerkannten Schularten, wenn die Schule mehr als vier Kilometer entfernt oder der Schulweg besonders gefährlich ist. Grundsätzlich werden beim Besuch von Realschulen plus, Gymnasien sowie Integrierten Gesamtschulen (IGS) nur die Kosten für den Besuch der jeweils nächstgelegenen Schule der gleichen Schulart übernommen. Für Privatschulen gelten Sonderregelungen, die Sie dort erfragen können.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen sowie Vollzeitbildungsgänge der Fachschulen, der beruflichen Gymnasien, der Berufsfachschulen und der Berufsoberschulen werden Fahrtkosten nur übernommen, wenn das Bruttojahreseinkommen der Eltern bestimmte Höhen nicht übersteigt.
Bei Kindern, die eine Förderschule besuchen, werden bei der Zumutbarkeit des Schulwegs auch Art und Grad der Behinderung berücksichtigt, so dass unter Umständen die Entfernung keine Rolle spielt.
Besuchen Schülerinnen und Schüler eine Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz, dann übernimmt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet die Schülerin oder der Schüler den Wohnsitz hat, die Fahrtkosten.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Schülerbeförderung wird auf Antrag gewährt. Die Antragsformulare werden von den Schulen ausgegeben. Die Schulen leiten die ausgefüllten Anträge dann zur Bearbeitung an die Verwaltung des für die Beförderung zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt weiter. Von diesen Stellen erhalten Sie den abschließenden Bescheid und nähere Informationen zur Schülerbeförderung: www.landesrecht.rlp.de.
Quelle: Ratgeber Familie RLP
Weitere Informationen zur Schülerinnen- und Schülerbeförderung in Trier finden Sie hier.