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Lernmittelfreiheit

Die Anschaffung von Lernmitteln kann für Familien unter Umständen eine erhebliche finanzielle Belastung sein. Um die Eltern der rheinland-pfälzischen Schülerinnen und Schüler hiervon zu entlasten, haben Sie die Möglichkeit, die im Unterricht verwendeten Lernmittel auszuleihen.

Sie können an der Schulbuchausleihe teilnehmen, wenn Ihr Kind eine Grund-, Haupt- oder Realschule, Realschule plus, Integrierte Gesamtschule, ein Gymnasium, Kolleg, Berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I bzw. II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I bzw. II besucht.

Bei der Schulbuchausleihe können Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Bruttoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, alle erforderlichen Lernmittel auf Antrag kostenfrei ausleihen (Lernmittelfreiheit). Übersteigt deren Bruttoeinkommen die gesetzlichen Einkommensgrenzen, können sie ein-, zwei- und dreijährig im Unterricht verwendete Schulbücher gegen eine Gebühr in Höhe von einem Drittel bzw. einem Sechstel des Ladenpreises ausleihen (Ausleihe gegen Gebühr).

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ist jeweils bis zum 15. März eines Jahres bei dem Schulträger zu stellen, dessen Schule Ihr Kind voraussichtlich besuchen wird (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, Stadt, Kreis oder privater Träger).

Die Anmeldung zur Ausleihe gegen Gebühr erfolgt im Elternportal der Schulbuchausleihe, abrufbar unter www.lmf-online.rlp.de. Falls Sie keinen Internetzugang haben, wenden Sie sich an die für Ihre Schule zuständige Servicestelle des Schulträgers. Diese unterstützt Sie bei der Anmeldung zur Ausleihe. Die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr ist nur innerhalb eines bestimmten Anmeldezeitraumes möglich. Dieser wird, in Abhängigkeit von den Sommerferien, in jedem Schuljahr neu festgelegt und ist unter www.lmf-online. rlp.de einsehbar.

Für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr gilt ein besonderes Verfahren. An sie werden alle im Unterricht benötigten Lernmittel kostenlos ausgeliehen; unabhängig vom Bruttoeinkommen der Eltern und einem Antrag auf Lernmittelfreiheit.

Quelle: Ratgeber Familie RLP

Voraussetzungen
Lernmittelfreiheit wird dann gewährt, wenn das maßgebliche Jahresbruttoeinkommen der Personensorgeberechtigten bestimmte Grenzen nicht übersteigt.

Die Einkommensgrenze beträgt bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, bei

  • einem Kind 26.500,- €

  • zwei Kindern 30.250,- €

  • drei Kindern 34.000,- €

  • vier Kindern 37.750,- €

  • zzgl. 3.750,- € für jedes weitere Kind.

Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei

  • einem Kind 22.750,- €

  • zwei Kindern 26.500,- €

  • drei Kindern 30.250,- €

  • vier Kindern 34.000,- €

  • zzgl. 3.750,- € für jedes weitere Kind.

Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gilt als maßgebliches Einkommen das Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern oder Elternteile, in deren Haushalt die Schülerin oder der Schüler lebt oder zuletzt gelebt hat.

Wird dieses Einkommen überschritten, besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der entgeltlichen Ausleihe. Voraussetzung hierfür ist die Anmeldung über Internet im Elternportal der Schulbuchausleihe.


Hinweise zur Schulbuchausleihe und Lernmittelfreiheit für die Stadt Trier finden Sie hier.

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