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Kinderzuschlag

Eltern mit geringem Einkommen, die zwar ihren eigenen Unterhalt sicherstellen können, nicht aber den Unterhalt für ihre Kinder, können den Kinderzuschlag erhalten. Er verhindert, dass die Familie allein wegen des Unterhalts der Kinder Arbeitslosengeld II / Sozialgeld beantragen muss. Mindest- und Höchsteinkommensgrenzen bilden den Rahmen für eine Antragsberechtigung. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den angemessenen Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen. Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.

Zum 1. Januar 2024 wurde der Kinderzuschlag auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind erhöht. Die Leistung wurde außerdem für Alleinerziehende geöffnet, da das Einkommen der Kinder, wie beispielsweise der Unterhaltsvorschuss, nicht mehr voll, sondern nur noch zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag anzurechnen ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zusätzlich können Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag für ihre Kinder auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Im Einzelnen kommen hierbei folgende Leistungen in Betracht:

  • eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte,

  • mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte,

  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,

  • Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule,

  • angemessene Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort sowie

  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Hinweis: Der Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für die Bearbeitung zuständig. Dies gilt gleichermaßen für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind bei der zuständigen kommunalen Stelle zu beantragen. Dort erhalten Sie auch entsprechende Antragsvordrucke.

Quelle: Ratgeber Familie RLP

Erhalte ich Kinderzuschlag?

Um zu prüfen, ob Sie Kinderzuschlag erhalten können, nutzen Sie den Kinderzuschlags-Check auf dem Familienportal oder den KiZ-Lotsen der Familienkasse.

Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie auch online stellen.

Außerdem können Sie sich dieses Erklär-Video zum Kinderzuschlag ansehen.

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