Hilfen für Familien in Not
Manchmal befindet sich jemand in einer außergewöhnlichen Not- oder Konfliktsituation, in der die allgemein zur Verfügung stehenden Hilfen nicht ausreichen.
In solchen Fällen können unter gewissen Voraussetzungen die beiden nachfolgend genannten Stiftungen eine finanzielle Hilfe gewähren.
Es gibt besondere Notsituationen, in denen die allgemein zur Verfügung stehenden Hilfen nicht ausreichen. In solchen Fällen kann die Stiftung „Familie in Not“ weiterhelfen. Mit ihren Mitteln kann sie insbesondere alleinerziehenden Frauen und Männern, jungen Familien und ganz besonders kinderreichen Familien in außergewöhnlichen Notlagen auf schnelle und auf den Einzelfall abgestimmte finanzielle Hilfe gewähren.
Voraussetzung ist, dass die erforderliche Hilfe nicht von anderen Leistungsträgern gegeben werden kann, nicht ausreicht oder nicht rechtzeitig zu erhalten ist. Das heißt, eine Unterstützung durch die Stiftung kommt nur in Betracht, wenn nachweislich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies muss in dem Hilfeantrag von der einzuschaltenden Beratungsstelle oder Behörde dargelegt werden.
Wofür gibt es finanzielle Unterstützung?
Art und Höhe der Hilfeleistungen richten sich jeweils nach den Umständen und Bedürfnissen des Einzelfalls sowie nach der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel.Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag kann über Schwangerschafts- bzw. Sozialberatungsstellen (zum Beispiel Ehe-, Familien-, oder Lebensberatungsstellen) sowie das örtlich zuständige Jugend- oder Sozialamt gestellt werden.
Ihr Antrag wird von dort aus an den Vergabeausschuss der Stiftung weitergeleitet.
Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Kindes
Die Hilfen dieser Bundesstiftung werden ausschließlich schwangeren Frauen gewährt, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle gewendet haben. Sie können der Schwangeren auch für Zeiten nach der Geburt zugesagt werden, um die Notsituation zu beheben, eine Perspektive für die erste Lebensphase mit dem Kind zu entwickeln und so die Entscheidung für die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Wofür gibt es finanzielle Unterstützung?
Für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt entstehen, wie Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung des Kindes, Wohnung und Einrichtung, Betreuung des Kleinkindes (z. B. um die Ausbildung beenden zu können).
Höhe und Dauer richten sich grundsätzlich nach der individuellen Notlage der werdenden Mutter.Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag kann nur über eine Schwangerschaftsberatungsstelle während der Schwangerschaft gestellt werden.
Die auf das Land Rheinland-Pfalz entfallenden Hilfsmittel der Bundesstiftung werden ebenso wie ihre eigenen Mittel von der Landesstiftung „Familie in Not“ vergeben.
Weitere Informationen und Adressen
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Bundesstiftung: www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Quelle: Ratgeber Familie RLP