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Hilfen für Familien in Not

Manchmal befindet man sich in einer außergewöhnlichen Not- oder Konfliktsituation, in der die allgemein zur Verfügung stehenden Hilfen nicht ausreichen.

In solchen Fällen können unter gewissen Voraussetzungen die beiden nachfolgend genannten Stiftungen eine finanzielle Hilfe gewähren.

Landesstiftung Familie in Not

Es gibt besondere Notsituationen, in denen die allgemein zur Verfügung stehenden Hilfen nicht ausreichen. In solchen Fällen kann eventuell die Stiftung „Familie in Not“ weiterhelfen. Sie verfügt über Mittel, um im Einzelfall insbesondere Einelternfamilien, jungen Familien und ganz besonders kinderreichen Familien in außergewöhnlichen Notlagen auf schnellem Wege eine finanzielle Hilfe zu gewähren.

Voraussetzung ist, dass die erforderliche Hilfe nicht von anderen Leistungsträgern gegeben werden kann, nicht ausreicht oder nicht rechtzeitig zu erhalten ist. Das heißt, eine Unterstützung durch die Stiftung kommt nur in Betracht, wenn nachweislich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies muss in dem Hilfeantrag von der einzuschaltenden Beratungsstelle oder Behörde dargelegt werden.

Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Kindes

Die Hilfen dieser Bundesstiftung werden ausschließlich schwangeren Frauen gewährt, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle gewendet haben. Sie können der Schwangeren auch für Zeiten nach der Geburt zugesagt werden, um die Notsituation zu beheben, eine Perspektive für die erste Lebensphase mit dem Kind zu entwickeln und so die Entscheidung für die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die auf das Land Rheinland-Pfalz entfallenden Hilfsmittel der Bundesstiftung werden ebenso wie ihre eigenen Mittel von der Landesstiftung „Familie in Not“ vergeben.

Weitere Informationen und Adressen

Wenden Sie sich bei einer familiären Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle bzw. eine andere Sozialberatungsstelle (zum Beispiel Ehe-, Familien-, oder Lebensberatungsstellen), an das Sozial- bzw. das Jugendamt. Ihr Antrag wird von dort aus an den Vergabeausschuss der Stiftung weitergeleitet. Anträge schwangerer Frauen auf Hilfen aus der Bundesstiftung werden ausschließlich über Schwangerschaftsberatungsstellen vermittelt.

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration  
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Bundesstiftung.

Quelle: Ratgeber Familie RLP

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