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Haushalts- und Betriebshilfe

Eine Haushalts- oder Betriebshilfe kann in folgenden Fällen beantragt werden: Bei Schwangerschaft oder Entbindung, einer Krankenhausbehandlung, medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsleistungen, ambulanter oder stationärer Kur – einschließlich Mütter- bzw. Väterkur – oder wenn wegen schwerer Krankheit Aufgaben im Haushalt, in der Familie bzw. im landwirtschaftlichen Betrieb ohne eine entsprechende Ersatzkraft nicht ausgeführt werden können.

Außer beim Anspruch auf Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung ist Voraussetzung, dass zum Haushalt ein Kind gehört, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder auf Hilfe angewiesen ist (beispielsweise durch eine Behinderung) und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Die Versicherungsträger sehen in ihren Satzungen oft noch weitere Fälle vor. Informieren Sie sich.

Unter Umständen kann mit Einverständnis des zuständigen Trägers die Hilfskraft auch selbst ausgesucht werden. Die für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe/ Betriebshilfe entstehenden Kosten werden in angemessener Höhe erstattet. Bei Eltern, Geschwistern oder deren Ehegatten entfällt die Bezahlung. Entstehende Fahrtkosten und Verdienstausfall können in angemessenem Umfang erstattet werden.

Wenn Sie als selbstständige Landwirtin oder selbstständiger Landwirt der landwirtschaftlichen Sozialversicherung angehören, können Sie anstelle von Krankengeld für die Zeit einer Krankenhausbehandlung oder einer medizinischen Kurmaßnahme eine Betriebshilfe beantragen. Satzungsregelungen der Sozialversicherungsträger können einen längeren Einsatzzeitraum bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vorsehen.

Die Haushaltshilfe wird von der zuständigen Krankenkasse, dem Träger der Unfall- oder Rentenversicherung oder der landwirtschaftlichen Alterskasse gewährt. Die Betriebshilfe wird bei längerfristiger Erkrankung von der landwirtschaftlichen Krankenkasse, bei Rehabilitationsmaßnahmen von der landwirtschaftlichen Alterskasse gestellt.

WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN

Krankenkasse, Träger der Unfall- oder Rentenversicherung oder landwirtschaftliche Alterskasse

Quelle: Ratgeber Familie RLP

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