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Früherkennungsuntersuchungen

Die Förderung des Kindeswohls und der Kindergesundheit sind zentrale Ziele der Familien- und Gesundheitspolitik in Rheinland-Pfalz. Kinder haben in den ersten sechs Lebensjahren Anspruch auf insgesamt zehn Früherkennungsuntersuchungen sowie auf eine Jugenduntersuchung mit 13 Jahren.

Die Untersuchungen dienen der Früherkennung und Behandlung eventueller Krankheiten bereits im Anfangsstadium sowie der Beobachtung der körperlichen und geistigen Entwicklung. Deshalb ist ein weiteres Ziel, dass alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, um ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, Eltern von Anfang an bei Fragen der Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder zu beraten und bei Bedarf frühzeitig über geeignete Hilfen zu informieren.

WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN

Faltblatt „Alles Gute für Ihr Kind! Früherkennungsuntersuchung – die beste Gesundheitsvorsorge“ 

Geburtskliniken, niedergelassene Kinder-, Haus- und Frauenärztinnen und -ärzte, Gesundheitsämter.

Zentrale Stelle Landeskinderschutzgesetz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 
In der Reichsabtei 6, 54292 Trier
Telefon 0651 1447-0, poststelle@asa-trier.lsjv.rlp.de

Quelle: Ratgeber Familie RLP

Das Faltblatt "Alles Gute für Ihr Kind" ist auch in weiteren Sprachen verfügbar, z. B. arabisch, türkisch oder ukrainisch.

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