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Familienname

Es gibt verschiedene Regelungen:

  • Führen Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen), so erhält auch Ihr Kind diesen Namen.

  • Führen Sie keinen gemeinsamen Familiennamen und steht Ihnen die elterliche Sorge für Ihr Kind gemeinsam zu, so entscheiden Sie gemeinsam, ob das Kind als Familiennamen den Namen der Mutter oder den des Vaters erhalten soll. Können Sie sich nicht einigen, überträgt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile. Ein aus den Familiennamen bei der Elternteile zusammengesetzter Doppelname kann nicht gebildet werden.

  • Liegt die elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern bei einem der beiden Elternteile allein (zurzeit der Geburt ist das in der Regel die Mutter), so erhält das Kind den Familiennamen dieses Elternteils. Die Eltern können sich jedoch einvernehmlich auch für den Namen des anderen Elternteils entscheiden.

  • Übernehmen die Eltern später gemeinsam die Sorge für ihr Kind, können sie innerhalb von drei Monaten den Familiennamen des Kindes neu bestimmen und zwischen dem von der Mutter und dem vom Vater zu diesem Zeitpunkt geführten Namen wählen. Bestimmen die Eltern einen Ehenamen nach der Geburt, so gilt

    dieser auch für das Kind.

Quelle: Ratgeber Familie RLP

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