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Elterngeld und ElterngeldPlus

Basiselterngeld erhalten Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise nicht mehr als 30 Wochenstunden (bis 31.08.2021 geborene Kinder) bzw. 32 Wochenstunden (ab 01.09.2021 geborene Kinder) erwerbstätig sind. Das Elterngeld wird an nichtselbstständig Beschäftigte, selbstständige und erwerbslose Eltern sowie an Studierende und Auszubildende gezahlt. Großeltern und sonstige Verwandte bis zum 3. Grad sowie Adoptiveltern haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. 

Das Basiselterngeld beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt und liegt grundsätzlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Wenn während des Bezugs von Basiselterngeld auch Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt wird, verringert sich die Leistung entsprechend. Bei Mehrlingsgeburten gibt es für jedes Mehrlingsgeschwisterkind einen Zuschlag von monatlich 300 Euro. Familien mit zwei oder mehr Kindern können – abhängig vom Alter der Kinder – einen Geschwisterbonus erhalten. Dieser beträgt zehn Prozent des zustehenden Basiselterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich.

Das ElterngeldPlus können alle Mütter und Väter nutzen, die ihr Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus- Monate. Das ElterngeldPlus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit nachgehen möchten.

Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 50 Prozent des Basiselterngeldes und kann – abhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens – bis zur gleichen Höhe über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Es liegt grundsätzlich zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.

Durch den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern jeweils vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.

Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für drei Monate vor dem Monat möglich, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.

WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN

Broschüre und Gesetzestext zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erhalten Sie beim Bundesfamilienministerium. Anträge auf Elterngeldleistungen nehmen in Rheinland- Pfalz die Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen entgegen. Dort wird auch über die Anträge entschieden und die Zahlung des Elterngeldes veranlasst. Auskünfte zum Elterngeld erhalten Sie ebenfalls bei den Elterngeldstellen sowie auf der Internetseite des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz.

Adressen der Elterngeldstellen

Quelle: Ratgeber Familie RLP

Einen Überblick über das Elterngeld gibt ein Erklärvideo des Bundesfamilienministeriums.

Weitere Informationen zum Elterngeld und den neuen Regelungen ab 01.09.2021 erhalten Sie im Familienportal des Bundesfamilienministeriums.

Der Elterngeldrechner

Mit dem Elterngeldrechner können Sie die voraussichtliche Höhe Ihres Elterngeldes berechnen.
Zusätzlich finden Sie hier auch die verschiedenen Wahlmöglichkeiten, die Sie als Eltern haben.

Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben.

Den Antrag erhalten Sie auch nach der Geburt Ihres Kindes noch in der Geburtsklinik oder bei der Elterngeldstelle Stadtverwaltung Trier.

Das Elterngeld kann jedoch auch vollständig digital beantragt werden, mehr dazu finden Sie bei ElterngeldDigital. Ein Erklärvideo des Bundesfamilienministeriums zeigt, wie ElterngeldDigital bei der Antragstellung unterstützt.

Leichte Sprache:

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auf dieser Internet-Seite und in diesem kleinen Heft.

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