Elternbeiträge für Krippen- und Hortkinder
In Rheinland-Pfalz entstehen seit dem 01. Juli 2020 für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr grundsätzlich keine Kitagebühren mehr.
Für unter Zweijährige und Kinder im Schulalter (= Hortkinder) müssen Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten erhoben werden.
Diese sind nach Einkommen, Familiensituation und Betreuungsumfang zu staffeln. Um den Elternbeitrag festsetzen zu können, muss also bekannt sein, wie hoch das Familieneinkommen ist, wie viele Kinder im Haushalt leben und in welchem Umfang das Kind die Kindertagesstätte besucht.
Weitere Informationen und Formulare zur Antragstellung und Berechnung finden Sie bei der Stadt Trier sowie beim Bürger- und Unternehmensservice RLP.