Bildungskredit
Beim Bildungskredit handelt es sich um ein verzinsliches Darlehen, das im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt werden kann. Es können monatliche Raten zwischen 100 Euro und 300 Euro oder ein einmaliger Kreditbetrag von bis zu 3.600 Euro beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen, vom Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners und der Eltern. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate. Es sind monatliche Raten von 120 Euro zu leisten.
Der Bildungskredit wird volljährigen Schülerinnen und Schülern, die bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss haben oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss der gegenwärtigen Ausbildung erlangen werden, im vorletzten und letzten Jahr dieser Ausbildung gewährt, sofern die besuchte Schule nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) förderungsfähig ist.
Studierende können einen Bildungskredit ab bestandener Zwischenprüfung erhalten. Ist diese nicht vorgesehen, ab dem fünften Semester, bei Bachelorstudiengängen ohne Zwischenprüfung ab dem dritten Semester, sofern ein entsprechender Leistungsstand nachgewiesen wird. Ebenfalls förderungsfähig sind Master-, Magister-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiengänge. Der Bildungskredit kann auch für ein in- oder ausländisches Praktikum in Anspruch genommen werden, das im Zusammenhang mit dem Besuch der vorgenannten Ausbildungsstätte steht.
Der Bildungskredit dient in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (bei nicht nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) geförderten Auszubildenden) der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung und der Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes unter www.bildungskredit.de. Hier sind auch ein Flyer mit Informationen zum Bildungskredit zum Download, ein Onlineantrag sowie weitere ggf. erforderliche Formblätter hinterlegt. Der Antrag ist beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln zu stellen.
Bildungskredit-Hotline
Telefon 0228 99358-4492, Fax 0228 99358-4850, bildungskredit@bva.bund.de
Auskünfte erteilen ferner die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungen, den Verwaltungen der kreisfreien Städte und den Hochschulen.
Quelle: Ratgeber Familie RLP