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Bildungs- und Teilhabeleistungen

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe wird Kindern und Jugendlichen, die bestimmte Sozialleistungen empfangen, die Möglichkeit gegeben, aktiver am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern sowie auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote zu ermöglichen. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für Ihre Kinder zu beantragen.

Anlaufstellen

  • Anlaufstelle für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV" und Sozialgeld) ist das Jobcenter Stadt Trier, Gneisenaustr. 38, 54294 Trier.

  • Anlaufstelle für Empfänger von Wohngeld und Kindergeldzuschlag ist das Jugendamt, Eurener Straße 48a, 54294 Trier.

  • Anlaufstelle für Empfänger von SGB XII-Leistungen ist das Amt für Soziales und Wohnen im Rathaus, Am Augustinerhof, Verwaltungsgebäude II, 54290 Trier.

Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Sie bei der Stadt Trier.

Außerdem bietet der Bürger- und Unternehmensservice RLP Antworten auf viele Fragen.

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