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Beistandschaft

Ein Beistand ist die Ansprechperson im Jugendamt.
Beistände stehen zur Seite, wenn die Vaterschaft festgestellt werden soll oder Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden sollen.
Die Beistandschaft ist kostenlos.

Wobei können Beistände Sie unterstützen?

  • Sie helfen, die Vaterschaft zu klären.

  • Sie beraten nicht verheiratete Elternteile, wie sie das Sorgerecht erhalten können.

  • Sie helfen, Unterhaltsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen.

  • Sie unterstützen Kinder und Elternteile, den Kontakt zueinander zu halten.

  • Sie vertreten das Kind in rechtlichen Angelegenheiten, z. B. wenn eine Einigung nur vor Gericht möglich ist.

Antrag auf Beistandschaft

Eine Beistandschaft kann von einem Elternteil schriftlich beantragt werden.
Der Antrag ist unabhängig davon, ob ein alleiniges oder ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind besteht. Die Beistandschaft hat keinen Einfluss auf das Sorgerecht. Weitere Informationen und Hinweise für Trier erhalten Sie hier und in diesem Flyer.

Beim Bürger- und Unternehmensservice RLP gibt es weitere Infos.

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