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Aufstiegsfortbildungsförderung ("Meister-BAföG")

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert Existenzgründungen. Förderungsfähig ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, die auf Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, sowie Hochschulabschlüsse werden nicht gefördert.

Das „Meister-Bafög“ unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen. Gefördert werden Voll- und Teilzeitmaßnahmen – unabhängig von Einkommen und Vermögen – zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie als Beitrag zum Prüfungsstück.

Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt bewilligt werden; dieser wird jedoch einkommens- und vermögensabhängig geleistet.

Förderanträge können bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Kreise und kreisfreien Städten an Ihrem ständigen Wohnsitz gestellt werden. Diese beraten Sie auch bei Fragen. Bei Vollzeitmaßnahmen sollte der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen ab dem Maßnahmenbeginn erfolgt, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Der Unterhaltsbeitrag wird nicht rückwirkend geleistet.

WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN

Alles Wissenswerte, Fördervoraussetzungen und Förderhöhe sind hier abrufbar oder telefonisch über die gebührenfreien Hotline, 0800 62236345.

Flyer „Das Aufstiegs-BAföG“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Quelle: Ratgeber Familie RLP

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