Amtsvormundschaft / Ergänzungspflegschaft
Für minderjährige Kinder oder Jugendliche kann ein Vormund oder eine Ergänzungspflegschaft bestellt werden. Für Volljährige wird gegebenenfalls eine Betreuung angeordnet.
Ein Vormund fungiert als gesetzliche Vertretung von Minderjährigen und übernimmt anstelle der Eltern ersatzweise die Verantwortung für das Kind oder den Jugendlichen. Wenn den Eltern nur ein Teil der rechtlichen Verantwortung entzogen wird, wird eine Pflegschaft angeordnet. Diese ist dann nur in bestimmten Angelegenheiten die verantwortliche Vertretung.
An wen müssen Sie sich wenden?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Diese und weitere Fragen beantwortet der Bürger- und Unternehmensservice RLP.
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