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Alleinerziehende

Alleinerziehende stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn es darum geht, den Alltag zu organisieren. Im folgenden finden Sie Hilfs- und Unterstützungsangebote sowie Hinweise auf spezielle Beratungsangebote in Problemsituationen.

  • Steuerermässigung für Alleinerziehende

    Alleinerziehende können einen sogenannten Entlastungsbetrag von derzeit 4.260 Euro jährlich von der Summe ihrer Einkünfte abziehen, wenn ihrem Haushalt mindestens ein Kind angehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht und das in ihrer Wohnung gemeldet ist. Mit der Anhebung des Betrages wird die besondere Belastung Alleinerziehender während der Corona-Pandemie berücksichtigt. In diesem Erklärvideo des Bundesfamilienministeriums finden Sie weitere Informationen hierzu. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um derzeit 240 Euro. Begünstigt sind nur Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende oder verwitwete Personen sowie Verheiratete oder Verpartnerte, deren Ehepartnerin oder -partner bzw. Lebenspartnerin oder -partner im Ausland wohnt. Es darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen (also z. B. nicht mit erwerbstätigen Kindern, anderen Verwandten oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft).


  • Krankheit eines Kindes

    Gesetzlich krankenversicherte Eltern können noch bis Ende des Jahres 2023 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage. Danach besteht für die Jahre 2024 und 2025 der Anspruch für Kinderkrankengeld jeweils längstens für 15 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für 30 Tage.
    Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  • Ausbildungsförderung

    Hier gibt es Sonderregelungen für Studierende mit Kind. Nähere Hinweise erhalten Sie unter „BAföG“.

Quelle: Ratgeber Familie RLP

Weiterführende Informationen und Angebote erhalten Sie beim rheinland-pfälzischen Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter.

Über die VAMV-Onlineberatung können sich Alleinerziehende vertraulich, zeitnah und auf Wunsch anonym beraten lassen.

Das Angebot des Verbands Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) bietet Hilfe in vielfältiger Form:

  • Einzelberatung per E-Mail oder per Chat zu Trennung/ Scheidung, Unterhalt, Kindererziehung und vielen weiteren Themen

  • In Gruppenchats und Foren können Sie sich mit Gleichgesinnten austauschen und neue Impulse für sich selbst und Ihre Kinder mitnehmen.

In der Broschüre Informationen für Alleinerziehende: Wenn das Einkommen nicht reicht - Ihre Ansprüche bietet der VAMV Alleinerziehenden einen Überblick über relevante Leistungen wie Wohngeld oder ergänzende SGB II-Leistungen. Dabei beantwortet sie Fragen, die sich speziell für Alleinerziehende stellen: Gibt es Wechselwirkungen von Leistungen mit dem Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuss? Hat eine Umgangsregelung Folgen für den Leistungsanspruch? Dazu gibt es praktische Tipps, anschauliche Beispiele und eine Übersicht, welche Leistungen zuerst beantragt werden müssen.

Unter dem Motto „Allein erziehend – aber nicht allein gelassen“ trifft sich 1 x monatlich die Gruppe „PAS Mal“ in der Katholischen Familienbildungsstätte Trier e. V., um Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen auszutauschen oder gemeinsam Freizeit zu gestalten.
Gut zu wissen: Bei diesen Treffen wird kostenfreie Kinderbetreuung angeboten.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Situation als Alleinerziehende oder benötigen Sie Hilfe bei der Bewältigung bestimmter Probleme, die Familien-, Ehe- und Lebensberatungsstellen in Trier beraten Sie gerne.


Sonderleistungen für Alleinerziehende im SGBII-Bezug:

Mehrbedarf für Alleinerziehende:

Wenn Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Regelleistung einen Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn Sie allein mit einem oder mehrere minderjährigen Kindern zusammenleben und alleine für deren Pflege und Erziehung sorgen.

Diese Leistung wird ab dem Tag der Geburt des Kindes gewährt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre Schwangerschaft, Geburt, Familie und Beruf.

Empfehlenswerte Links mit zusätzlichen Infos und Ansprechpersonen:

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