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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

Welche Angebote werden gefördert?

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge,

  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten,

  • der persönliche Schulbedarf

  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule

  • Lernförderung

  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen

  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule.

Die Anlaufstellen in Trier finden Sie im Artikel Bildungs- und Teilhabeleistungen in der FamilienApp Trier.

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?

Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Mehr zu diesen Voraussetzungen erfahren Sie bei den einzelnen Leistungen.

Wie beantrage ich Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, können Sie vor Ort beantragen: 

Wo Sie den Antrag stellen können, hängt davon ab, welche Leistungen Sie oder Ihr Kind bekommen:

Hinweis: Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrer jeweiligen Ansprechperson oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen. Die Anlaufstellen in Trier finden Sie im Artikel Bildungs- und Teilhabeleistungen in der FamilienApp Trier.

Das Team der „Bildung und Teilhabe (BuT) Beratung“ hilft Ihnen BuT-Leistungen zu beantragen und wenn Sie Fragen haben. Sie erreichen die BuT-Beratung

Das Beratungsangebot ist kostenlos. Die Beratung findet außerdem in den Sprachen EnglischArabischRussisch und Türkisch statt.

Quelle: Familie im Landkreis Neu-Ulm

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