Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:
eintägige Schul- und Kitaausflüge,
mehrtägige Klassen- und Kitafahrten,
der persönliche Schulbedarf
die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
Lernförderung
die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen
die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule.
Die Anlaufstellen in Trier finden Sie im Artikel Bildungs- und Teilhabeleistungen in der FamilienApp Trier.
Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?
Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Wohngeld oder
Asylbewerber-Leistungen.
Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Mehr zu diesen Voraussetzungen erfahren Sie bei den einzelnen Leistungen.
Wie beantrage ich Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, können Sie vor Ort beantragen:
Wo Sie den Antrag stellen können, hängt davon ab, welche Leistungen Sie oder Ihr Kind bekommen:
Wenn Sie Bürgergeld bekommen, können Sie den Antrag bei Ihrem Jobcenter stellen.
In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Ihre jeweiligen Ansprechpersonen für den Antrag auf Bildung und Teilhabe finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.
Hinweis: Antragsformulare erhalten Sie vor Ort bei Ihrer jeweiligen Ansprechperson oder auf der Website Ihrer zuständigen Anlaufstelle, bei der Sie die Leistungen beantragen. Die Anlaufstellen in Trier finden Sie im Artikel Bildungs- und Teilhabeleistungen in der FamilienApp Trier.
Das Team der „Bildung und Teilhabe (BuT) Beratung“ hilft Ihnen BuT-Leistungen zu beantragen und wenn Sie Fragen haben. Sie erreichen die BuT-Beratung
auf der Website BuT-Beratung
telefonisch unter 030 5771 3004 0 und
per Mail an info@but-beratung.de.
Das Beratungsangebot ist kostenlos. Die Beratung findet außerdem in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch statt.
Quelle: Familie im Landkreis Neu-Ulm
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