Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
Das Wichtigste auf einen Blick
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) erhalten Grundschulkinder schrittweise einen bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung.
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt dieser zunächst für Kinder der 1. Klassenstufe.
Anschließend wird der Anspruch jedes Jahr auf eine weitere Klassenstufe ausgeweitet, bis er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gilt.
Der Rechtsanspruch umfasst:
eine Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) - einschließlich der Unterrichtszeit,
grundsätzlich auch ein Betreuungsangebot in den Schulferien. Dabei sind Schießzeiten von bis zu vier Wochen pro Jahr möglich,
die freie Entscheidung der Eltern, ob sie das Angebot nutzen möchten. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht.
Was bedeutet das für die Stadt Trier?
Die Stadt Trier ist verpflichtet, ausreichend Betreuungsangebote für Grundschulkinder bereitzustellen, damit der gesetzliche Rechtsanspruch erfüllt werden kann.
Dabei muss der Anspruch nicht ausschließlich durch Ganztagsschulen erfüllt werden. Je nach Schule, Wohnort und vorhandenem Angebot kommen unterschiedliche Betreuungsformen infrage.
Ganztagsschule (GTS):
Unterricht und Betreuung bis in den Nachmittag
Hausaufgabenbetreuung sowie Förder-, Freizeit und Projektangebote
Für Eltern in Rheinland-Pfalz grundsätzlich kostenfrei (Mittagessen ausgenommen)
Betreuende Grundschule (BGS):
Betreuung nach dem Unterricht
Kostenpflichtiges Angebot
Kann zur Erfüllung des Rechtsanspruchs beitragen
Hort:
Betreuung bis in den frühen Abend
Ferienbetreuung
Elternbeiträge richten sich in der Regel nach dem Einkommen
kann ebenfalls zur Erfüllung des Rechtsanspruchs beitragen
Für Familien bedeutet das vor allem mehr Planungssicherheit. Sie sollen sich darauf verlassen können, dass für ihr Grundschulkind ein Betreuungsangebot zur Verfügung steht. Welche Betreuungsform angeboten wird, hängt jedoch weiterhin von den örtlichen Gegebenheiten und den verfügbaren Plätzen ab.
Was bedeutet das GaFöG nicht?
Das Ganztagsförderungsgesetz bedeutet nicht, dass
jede Grundschule automatisch eine Ganztagsschule wird,
alle Betreuungsangebote kostenfrei sind. Es könne für die BGS und den Hort Elternbeiträge anfallen,
Eltern ihr Kind verpflichtend für ein Ganztagsangebot anmelden müssen,
ab dem Schuljahr 2026/27 bereits alle Grundschulkinder anspruchsberechtigt sind. Der Rechtsanspruch wird schrittweise eingeführt und gilt zunächst für die erste Klassenstufe,
an allen Schulen dieselben Betreuungszeiten oder Ferienangebote bestehen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die Länder und Kommunen und kann sich je nach Standort und Betreuungsform unterscheiden.
Gut zu wissen
Der gesetzliche Rechtsanspruch garantiert einen Betreuungsplatz, nicht jedoch eine bestimmte Betreuungsform, Kostenfreiheit oder einen Platz an einer bestimmten Schule. Welche Angebote Familien nutzen können, richtet sich nach den örtlichen Möglichkeiten und den vorhandenen Kapazitäten.
Wenn Sie Nachfragen haben, richten Sie diese an ganztag@trier.de - wir helfen Ihnen gerne weiter.