Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ziel: Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Auszubildende, deren Vergütung nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt allein zu bestreiten.
Zielgruppe: Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) und Auszubildende, die bestimmte Rahmenkriterien erfüllen
Ablauf/Dauer: Wurde der Antrag bewilligt, erhalten BvB-Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Auszubildende BAB während der vorgeschriebenen Ausbildungszeit. Im Idealfall wird der BAB-Antrag vor Ausbildungsbeginn gestellt. Der Zuschuss wird rückwirkend nur ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, bezahlt.
Zugang: Die BAB kann über die Agentur für Arbeit online unter eServices oder vor Ort beantragt werden.
Weitere Informationen der Agentur für Arbeit finden Sie hier.